Tierarzneimittel müssen gewissenhaft und verantwortungsvoll eingesetzt werden. Das Veterinäramt überwacht die sachgerechte Anwendung von Tierarzneimitteln durch Tierhalter*innen, Tierheilpraktiker*innen und praktizierende Tierärzte*innen.
Außerdem wird der Einzelhandel mit freiverkäuflichen Tierarzneimitteln in Zoofachgeschäften kontrolliert. Für alle Beteiligten gelten inzwischen umfangreiche Nachweispflichten über Erwerb, Abgabe und Anwendung. So müssen beispielsweise Tierhalter*innen jede Anwendung eines apothekenpflichtigen Arzneimittels bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, in einem Bestandsbuch dokumentieren.
Die Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln ist bei lebensmittelliefernden Tieren von besonderer Bedeutung. Zwar ist der Einsatz von Arzneimitteln zur Gesunderhaltung der Tierbestände oder aus Tierschutzgründen erforderlich. Rückstände dieser Arzneimittel in Lebensmitteln können aber zu einem Gesundheitsrisiko für den Verbraucher werden.
Daher wird insbesondere die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Wartezeiten zwischen der Anwendung eines Arzneimittels und der Verwertung des Tieres oder seiner Erzeugnisse als Lebensmittel überprüft.
Untersucht werden die lebenden Tiere, Tierkörper und Organe nach der Schlachtung und auch die Produkte bei Verdacht und stichprobenweise nach einem nationalen Rückstandskontrollplan.
Besonderheiten
Wichtige Information für Tierärzte
Als Tierarzt dürfen Sie für Tiere in Deutschland nicht zugelassene, nicht registrierte oder nicht freigestellte Fertigarzneimittel nur im Rahmen des Betriebs einer tierärztlichen Hausapotheke für die von Ihnen behandelten Tiere unter folgenden Voraussetzungen beziehen:
- In Deutschland steht kein geeignetes Arzneimittel zur Verfügung,
- die Tierarzneimittel dürfen im Herkunftsland in den Verkehr gebracht werden,
- die Tierarzneimittel dürfen nur aus EU-Mitgliedstaaten bzw. Vertragstaaten des EWRverbracht werden und
- Sie müssen ihre Bestellung unverzüglich dem Veterinäramt anzeigen.
Für die Anzeige der Bestellung bzw. Verschreibung können Sie das hier zur Verfügung stehende Formular benutzen.
Dienste finden:
- Zuständige Einrichtungen
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- Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
- Goldschmidtstr. 112
- 45141 Essen
- Tel: +49 201 88-59600
- Fax: +49 201 88-59610
- E-Mail: veterinaeramt@essen.de