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Tierarzneimittel

Tierarzneimittel müssen gewissenhaft und verantwortungsvoll eingesetzt werden.


Der Einsatz von Arzneimitteln ist zwar zur Gesunderhaltung der Tierbestände oder aus Tierschutzgründen erforderlich, aber Rückstände in Lebensmitteln tierischer Herkunft können zu einem Gesundheitsrisiko für den Verbraucher werden.

Daher überprüft das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt die Einhaltung der arzneimittelrechtlichen Vorschriften. Insbesondere in den Hausapotheken von Tierärzten, Tierheilpraktikern und Landwirten wird der verantwortungsvolle Umgang mit Tierarzneimitteln regelmäßig kontrolliert.

Zu einem verantwortungsvollen Umgang gehört, dass Tierhalter die Anwendung bei lebensmittelliefernden Tieren dokumentieren und dass sie die rechtlichen Vorschriften im Umgang mit Tierarzneimitteln einhalten.

Insbesondere müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Wartezeiten zwischen der Anwendung eines Arzneimittels und der Verwertung des Tieres oder seiner Erzeugnisse als Lebensmittel eingehalten werden.

Weitere Informationen finden sich auf den Internetseiten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV).




Zuständige Einrichtung
Amtstierärztlicher Dienst
Goldschmidtstr. 112
45141 Essen
Tel: +49 201 88-59600
Fax: +49 201 88-59610
E-Mail: veterinaeramt@essen.de