Tierausstellungen und Veranstaltungen mit Tieren müssen dem Veterinäramt mindestens 4 Wochen vor Beginn gemeldet werden.
Zum Schutz gegen die allgemeine Gefahr von Tierseuchen können genehmigungspflichtige Veranstaltungen nach dem Tierseuchenrecht mit Auflagen verbunden werden.
Eine tierschutzrechtliche Genehmigung wird für gewerbliche Ausstellungen benötigt, wie beispielsweise Tierbörsen.
Dienste finden:
- Zuständige Einrichtung
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- Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
- Goldschmidtstr. 112
- 45141 Essen
- Tel: +49 201 88-59600
- Fax: +49 201 88-59610
- E-Mail: veterinaeramt@essen.de