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Tierausstellungen und Veranstaltungen mit Tieren müssen dem Veterinäramt mindestens 4 Wochen vor Beginn gemeldet werden.


Zum Schutz gegen die allgemeine Gefahr von Tierseuchen können genehmigungspflichtige Veranstaltungen nach dem Tierseuchenrecht mit Auflagen verbunden werden.

Eine tierschutzrechtliche Genehmigung wird für gewerbliche Ausstellungen benötigt, wie beispielsweise Tierbörsen.


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Anmeldung einer Tierausstellung oder Tierveranstaltung
Zuständige Einrichtung
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Goldschmidtstr. 112
45141 Essen
Tel: +49 201 88-59600
Fax: +49 201 88-59610
E-Mail: veterinaeramt@essen.de