Für gewerblich ins europäische Ausland oder nicht EU-Länder transportierte Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Geflügel, sowie für grenzüberschreitende Pferdetransporte, ist ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis/TRACES-Bescheinigung erforderlich.
Um ein solches Gesundheitszeugnis ausstellen zu können, muss ein amtlicher Tierarzt das Tier begutachten.
Ein Begutachtungstermin muss mindestens 5 Werktage vor der geplanten Abfertigung mit dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt abgesprochen werden.
Pferdetransporte
Für den Transport von Pferden muss zusätzlich das im Downloadbereich stehende Formular vollständig ausgefüllt werden und spätestens drei Tage vor dem vereinbarten Abfertigungstermin beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt eingegangen sein, Empfänger und Bestimmungsort des/der Tiere müssen durch die zuständige Behörde des Bestimmungslandes im TRACES-System angelegt werden.
Gewerbliche Tiertransporte
Für den Transport von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel muss zusätzlich das im Downloadbereich stehende Formular vollständig ausgefüllt werden und spätestens drei Tage vor dem vereinbarten Abfertigungstermin beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt eingegangen sein.
- Tierschutzgesetz (TierSchG)
- EU-Tiertransport-Verordnung (EG) Nr. 1/2005
- Animal Health Law (AHL)
- Delegierte Verordnung (EU) 2019/2035
- Delegierte Verordnung (EU) 2020/2235
- Formular zur Anmeldung eines Tiertransports
- Formular zur Anmeldung eines Pferdetransports
Ab 50 EURO, abhängig von Zeitaufwand und der Tierart.
Dienste finden:
- Zuständige Einrichtung
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- Amtstierärztlicher Dienst
- Goldschmidtstr. 112
- 45141 Essen
- Tel: +49 201 88-59600
- Fax: +49 201 88-59610
- E-Mail: veterinaeramt@essen.de