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Tiertransporte

Seit Januar 2008 gelten für den Tiertransport neue Bestimmungen. Neben der Zulassung von Transportunternehmern müssen Fahrer*innen und Betreuer*innen von Tiertransporten einen Befähigungsnachweis vorlegen, wenn sie Tiere im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit über mehr als 65 Kilometer transportieren.

Den Befähigungsnachweis erhalten Sie nach erfolgreicher Teilnahme an einem Lehrgang vom Veterinäramt.

Er bescheinigt Ihnen eine umfassende Schulung und Kenntnisse der Tierschutzvorschriften.

Gewerbliche Tiertransporte

Bei einem gewerblichen Tiertransport, der länger als 8 Stunden dauert, müssen Sie zusätzlich einen Transportplan vorlegen.

Weitere Informationen

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Muster Transportplan
Zuständige Einrichtungen
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Goldschmidtstr. 112
45141 Essen
Tel: +49 201 88-59600
Fax: +49 201 88-59610
E-Mail: veterinaeramt@essen.de
Umweltamt
Tiertransporte

Den Befähigungsnachweis erhalten Sie nach erfolgreicher Teilnahme an einem Lehrgang vom Veterinäramt.

Er bescheinigt Ihnen eine umfassende Schulung und Kenntnisse der Tierschutzvorschriften.

Gewerbliche Tiertransporte

Bei einem gewerblichen Tiertransport, der länger als 8 Stunden dauert, müssen Sie zusätzlich einen Transportplan vorlegen.
Tiere, Nutztiere, Transport, Anhänger https://service.essen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/43070/show
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Goldschmidtstr. 112 45141 Essen
Telefon +49 201 88-59600
Fax +49 201 88-59610
Umweltamt
Natorpstr. 27 45139 Essen
Telefon +49 201 88-59001
Fax +49 201 88-59009