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Verbraucher*innen haben ein Recht auf einwandfreie Produkte.


Stellen Verbraucher*innen Mängel bei Lebensmittel und Bedarfsgegenständen fest, sollten sie sich zuerst an das Verkaufspersonal werden. Wenn dies erfolglos bleibt, können sie sich an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt wenden.

Werden Hygienemängel in einem Betrieb beobachtet oder sind nach dem Verzehr von Lebensmitteln in einer Gaststätte, Imbissstube, etc. Erkrankungen aufgetreten, sollte zunächst unverzüglich ein Arzt aufgesucht und anschließend das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unverzüglich informiert werden.

Auch wenn bei kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen (Spielzeug, Geschirr, Schmuck etc.) oder Tabakerzeugnissen Abweichungen in Kennzeichnung, Aussehen, Geruch oder in ihrer Brauchbarkeit festgestellt werden, sollte das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt informiert werden.

Entsprechende Beschwerdeformulare finden sich im Dokumentenbereich.



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Verbraucherbeschwerde-Lebensmittel-Produkt
Verbraucherbeschwerde-Lebensmittel-Betrieb
Zuständige Einrichtung
Lebensmittelüberwachung-Innendienst
Goldschmidtstr. 112
45141 Essen
Tel: +49 201 88-59600
Fax: +49 201 88-59622
E-Mail: veterinaeramt@essen.de