Verbraucher*innen haben ein Recht auf einwandfreie Produkte.
Stellen Verbraucher*innen Mängel bei Lebensmittel und Bedarfsgegenständen fest, sollten sie sich zuerst an das Verkaufspersonal wenden. Wenn dies erfolglos bleibt, können sie sich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt melden.
Werden Hygienemängel in einem Betrieb beobachtet oder sind nach dem Verzehr von Lebensmitteln in einer Gaststätte, Imbissstube, etc. Erkrankungen aufgetreten, sollte zunächst unverzüglich ein Arzt aufgesucht und anschließend sofort das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt informiert werden.
Auch wenn bei kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen (Spielzeug, Geschirr, Schmuck etc.) oder Tabakerzeugnissen Abweichungen in Kennzeichnung, Aussehen, Geruch oder in ihrer Brauchbarkeit festgestellt werden, sollte das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt informiert werden.
Entsprechende Beschwerdeformulare finden sich im Dokumentenbereich.
Stellen Verbraucher*innen Mängel bei Lebensmittel und Bedarfsgegenständen fest, sollten sie sich zuerst an das Verkaufspersonal wenden. Wenn dies erfolglos bleibt, können sie sich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt melden.
Werden Hygienemängel in einem Betrieb beobachtet oder sind nach dem Verzehr von Lebensmitteln in einer Gaststätte, Imbissstube, etc. Erkrankungen aufgetreten, sollte zunächst unverzüglich ein Arzt aufgesucht und anschließend sofort das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt informiert werden.
Auch wenn bei kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen (Spielzeug, Geschirr, Schmuck etc.) oder Tabakerzeugnissen Abweichungen in Kennzeichnung, Aussehen, Geruch oder in ihrer Brauchbarkeit festgestellt werden, sollte das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt informiert werden.
Entsprechende Beschwerdeformulare finden sich im Dokumentenbereich.
- Zuständige Einrichtung
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- Lebensmittelüberwachung-Innendienst
- Goldschmidtstr. 112
- 45141 Essen
- Tel: +49 201 88-59600
- E-Mail: veterinaeramt@essen.de