Um das Erdreich und damit das Grundwasser vor dem Eindringen wassergefährdender Stoffe zu schützen, beschreibt die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, wie unterschiedliche Anlagentypen mit einer zweiten Barriere gesichert werden müssen. Sofern diese Sicherheitseinheit nicht eingerichtet wird und ein Unfall geschieht, sind die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen nicht nur mit hohem Aufwand verbunden, sondern dadurch auch sehr kostenintensiv.
Nicht jeder Fachbetrieb darf Arbeiten an diesen Anlagen ausführen. Über welche Zulassungen für einzelne Arbeitsgänge ein Betrieb verfügen muss, ist auch in der AwSV geregelt.
AwSV-Anlagen werden sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich betrieben. Es handelt sich hierbei beispielsweise um Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Verwenden oder Herstellen von wassergefährdenden Stoffen.
Die geforderten Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz des Grundwassers umfassen sowohl Möglichkeiten zum Zurückhalten wassergefährdender Stoffe im Schadensfall (Heizölunfall) durch das Beschichten von Böden oder Errichten von Auffangwannen wie auch aufwendige technische Ausrüstungen zum Erkennen von Leckagen und Absperren von Anlagenteilen oder Transportleitungen.
Des Weiteren muss der aktuelle Zustand vieler Anlagen von einem für diesen Zweck zugelassenen Sachverständigen regelmäßig hinsichtlich ihrer Schutzfunktionszuverlässigkeit überprüft werden. Sollten Mängel festgestellt werden, muss der Betreiber der Anlage diese zeitnah beheben lassen.
Dienste finden:
- Zuständige Einrichtung
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- Umweltamt
- Natorpstr. 27
- 45139 Essen
- Tel: +49 201 88-59001
- Fax: +49 201 88-59009
- E-Mail: umweltamt@essen.de