Der Mietspiegel ist nach § 558c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, soweit diese von der Gemeinde oder von Interessensvertreterinnen*Interessensvertretern der Mieter*innen und Vermieter*innen gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist.
Mietspiegel für Essen
Bei dem Mietspiegel Essen 2026 handelt es sich um einen sogenannten qualifizierten Mietspiegel, da er entsprechend § 558d BGB nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von Interessensvertreterinnen*Interessensvertretern der Mieter*innen und Vermieter*innen anerkannt worden ist. Er gilt grundsätzlich für nicht preisgebundene Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern und für Ein- und Zweifamilienhäusern im Wohnflächenbereich von 25 bis 160 m².
Der Mietspiegel ist gültig ab dem 01.08.2026 und hat eine Laufzeit bis zum 31.07.2028.
Der Essener Mietspiegel 2026 stellt eine Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels 2024 dar. Dieser war nach zwei Jahren gemäß § 558d Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) an die Marktentwicklung anzupassen. Die Anpassung erfolgte im Auftrag der Stadt Essen durch die DOMUS Consult Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH (ehemals Analyse & Konzepte immo.consult GmbH), Gasstraße 16, 22761 Hamburg auf der Grundlage des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindex für Deutschland (Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland). Eine weitere Anpassung des Mietspiegels nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums sieht das BGB nicht vor. Für den Mietspiegel 2028 ist wieder eine Datenerhebung durch Befragung durchzuführen.
An der Erstellung und Fortschreibung des Mietspiegels hat eine projektbegleitende Arbeitsgruppe mitgewirkt, die sich aus Interessensvertreterinnen*Interessensvertretern der Mieter*innen, Vermieter*innen sowie sonstigen Mitgliedern zusammensetzt. Die Projektleitung lag beim Amt für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung der Stadt Essen.
Der Mietspiegel ist ausschließlich als PDF-Download-Dokument verfügbar und kostenlos auf dieser Seite abrufbar. Die Dokumentation (Methodenbericht 2026) erklärt interessierten Anwender*innen die Fortschreibung des Mietspiegels 2024 zum Mietspiegel 2026. Der detaillierte Erstellungsprozess des Mietspiegels 2024 kann dem Methodenbericht 2024 entnommen werden.
Der Online-Mietspiegelrechner ermöglicht Ihnen die ortsübliche Vergleichsmiete online zu berechnen und erleichtert Ihnen damit die Anwendung des Essener Mietspiegels 2026.
Für die manuelle Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete – ohne Zuhilfenahme des Mietspiegelrechners - ist die Wohnlage eines Gebäudes erforderlich. Diese kann durch Eingabe von Straßennamen und Hausnummer online abgefragt werden.
Kontakt
(für Auskünfte zur Handhabung des Mietspiegels; keine Rechts- oder Fachberatung zu konkreten Einzelfällen):
Telefon: +49 201 88-68555
E-Mail: mietspiegel@amt68.essen.de
Mietspiegel für Essen
Bei dem Mietspiegel Essen 2026 handelt es sich um einen sogenannten qualifizierten Mietspiegel, da er entsprechend § 558d BGB nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von Interessensvertreterinnen*Interessensvertretern der Mieter*innen und Vermieter*innen anerkannt worden ist. Er gilt grundsätzlich für nicht preisgebundene Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern und für Ein- und Zweifamilienhäusern im Wohnflächenbereich von 25 bis 160 m².
Der Mietspiegel ist gültig ab dem 01.08.2026 und hat eine Laufzeit bis zum 31.07.2028.
Der Essener Mietspiegel 2026 stellt eine Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels 2024 dar. Dieser war nach zwei Jahren gemäß § 558d Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) an die Marktentwicklung anzupassen. Die Anpassung erfolgte im Auftrag der Stadt Essen durch die DOMUS Consult Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH (ehemals Analyse & Konzepte immo.consult GmbH), Gasstraße 16, 22761 Hamburg auf der Grundlage des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindex für Deutschland (Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland). Eine weitere Anpassung des Mietspiegels nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums sieht das BGB nicht vor. Für den Mietspiegel 2028 ist wieder eine Datenerhebung durch Befragung durchzuführen.
An der Erstellung und Fortschreibung des Mietspiegels hat eine projektbegleitende Arbeitsgruppe mitgewirkt, die sich aus Interessensvertreterinnen*Interessensvertretern der Mieter*innen, Vermieter*innen sowie sonstigen Mitgliedern zusammensetzt. Die Projektleitung lag beim Amt für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung der Stadt Essen.
Der Mietspiegel ist ausschließlich als PDF-Download-Dokument verfügbar und kostenlos auf dieser Seite abrufbar. Die Dokumentation (Methodenbericht 2026) erklärt interessierten Anwender*innen die Fortschreibung des Mietspiegels 2024 zum Mietspiegel 2026. Der detaillierte Erstellungsprozess des Mietspiegels 2024 kann dem Methodenbericht 2024 entnommen werden.
Der Online-Mietspiegelrechner ermöglicht Ihnen die ortsübliche Vergleichsmiete online zu berechnen und erleichtert Ihnen damit die Anwendung des Essener Mietspiegels 2026.
Für die manuelle Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete – ohne Zuhilfenahme des Mietspiegelrechners - ist die Wohnlage eines Gebäudes erforderlich. Diese kann durch Eingabe von Straßennamen und Hausnummer online abgefragt werden.
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E-Mail: mietspiegel@amt68.essen.de
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
Mietspiegelverordnung (MsV)
Mietspiegelzuständigkeitsverordnung (MsZVO)
im Internet kostenlos abrufbar
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- Lindenallee 6-8
- 45121 Essen