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Bei ortsfesten Behältern für brennbare oder schädliche Flüssigkeiten über 50 cbm bzw. verflüssigte oder nicht verflüssigte Gase über 5 cbm Fassungsvermögen ist ein Genehmigungsverfahren notwendig.


Unterlagen

Antrag für ein einfaches Genehmigungsverfahren und die im Formular weiter genannten Planunterlagen.

Amtliche Formulare/Vordrucke zur Antragstellung erhalten Sie über das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW:


Kosten

Für diese Dienstleistung fallen Gebühren an.

Zuständige Einrichtung
Reklameaufsicht
Lindenallee 10
45127 Essen
Tel: +49 201 88-61100
Fax: +49 201 88-61005
Genehmigung für Behälteranlagen

Antrag für ein einfaches Genehmigungsverfahren und die im Formular weiter genannten Planunterlagen.

Amtliche Formulare/Vordrucke zur Antragstellung erhalten Sie über das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW:

Behälter, Flüssigkeiten, Schadstoffe, brennbar, Gase https://service.essen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/43180/show
Reklameaufsicht
Lindenallee 10 45127 Essen
Telefon +49 201 88-61100
Fax +49 201 88-61005