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Bei ortsfesten Behältern für brennbare oder schädliche Flüssigkeiten über 50 cbm bzw. verflüssigte oder nicht verflüssigte Gase über 5 cbm Fassungsvermögen ist ein Genehmigungsverfahren notwendig.


Antrag für ein einfaches Genehmigungsverfahren und die im Formular weiter genannten Planunterlagen.

Amtliche Formulare/Vordrucke zur Antragstellung erhalten Sie über das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW:


Für diese Dienstleistung fallen Gebühren an.


Zuständige Einrichtung
Reklameaufsicht
Lindenallee 10
45127 Essen
Tel: +49 201 88-61113
Fax: +49 201 88-61005