für die Städte Essen, Mülheim und Oberhausen
Besichtigung aller Institutionen, in denen mit Arzneimitteln umgegangen wird.
Erteilung von Betriebserlaubnissen für Apotheken und Genehmigung für die Arzneimittelversorgung von Krankenhäusern.
Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs, insbesondere im Rahmen von Substitutionsbehandlungen.
Überwachung von Gefahrstoffen in Apotheken
Bescheinigungen für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Bescheinigung - Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens.
Sachbearbeitung: +49 201 / 88 - 53944
E-Mail: Arzneimittel@gesundheitsamt.essen.de
Sprechzeiten:
Dienstag bis Donnerstag von 8:30 bis 12:30 Uhr bei Bedarf auch nach Vereinbarung.
Dienste finden:
- Downloads
- Merkblatt zum Antrag einer Apothekenbetriebserlaubnis
- Flyer Arzneimittelentsorgung
- Merkblatt Mitnahme von Betäubungsmitteln ins Ausland
- Bescheinigung Schengenabkommen (deutsch, engl., franz.)
- BtM-Mitnahme Muster für Reise in andere Länder als Schengenabkommen
- Zuständige Einrichtungen
-
- Arzneimittelüberwachung
- Hindenburgstraße 29
- 45127 Essen
- Tel: +49 201 88-53945
- E-Mail: arzneimittel@gesundheitsamt.essen.de