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für die Städte Essen, Mülheim und Oberhausen

Besichtigung aller Institutionen, in denen mit Arzneimitteln umgegangen wird.


Erteilung von Betriebserlaubnissen für Apotheken und Genehmigung für die Arzneimittelversorgung von Krankenhäusern.

Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs, insbesondere im Rahmen von Substitutionsbehandlungen.

Überwachung von Gefahrstoffen in Apotheken

Bescheinigungen für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Bescheinigung - Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens.

Sachbearbeitung: +49 201 / 88 - 53944

E-Mail: Arzneimittel@gesundheitsamt.essen.de

Sprechzeiten:
Dienstag bis Donnerstag von 8:30 bis 12:30 Uhr bei Bedarf auch nach Vereinbarung.