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Wenn Sie ein Objekt anders nutzen wollen, als es ursprünglich vorgesehen war, müssen Sie einen Antrag auf Nutzungsänderung stellen. Zum Beispiel dann, wenn Sie eine Mietwohnung an einen Gewerbetreibenden vermieten wollen. Wenn eine Nutzungsänderung genehmigungspflichtig ist, muss zur Änderung ein Bauantrag gestellt werden. Qualität und Umfang der Antragsunterlagen sind mit dem*r Sachbearbeitenden abzustimmen.


Deshalb empfehlen wir Ihnen in jedem Fall ein Beratungsgespräch mit Mitarbeitenden der Bauaufsicht.

Wer für Ihren Stadtteil zuständig ist, erfahren Sie direkt über die Verlinkung zu den Zuständigkeiten in der Bauaufsicht.



Zuständige Einrichtungen
Bauaufsichtsbezirk Süd
Lindenallee 10
45127 Essen
E-Mail: bauaufsicht@amt61.essen.de
Bauaufsichtsbezirk Nord