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Wer eine öffentliche Fläche vor einem Gebäude nutzen möchte, benötigt eine Erlaubnis der Stadt oder einen Vertragsabschluss.


Eine Sondernutzung kann zum Beispiel ein Schacht, eine Markise, eine Wärmedämmfassade oder eine Rückverankerung sein.


Zuständige Einrichtung
Haushalt, Controlling, Rechnungswesen, Sondernutzung
Lindenallee 10
45127 Essen
Fax: +49 201 88-61005