Möchten Sie baurechtlich notwendige Stellplätze ablösen, so kann dies nach der Stellplatzsatzung der Stadt Essen in bestimmten Fällen geschehen. Jeder einzelne Fall ist genau zu prüfen.
Ist eine Ablösung möglich, so wird der Ablösebetrag je Stellplatz vertraglich festgesetzt.
Dienste finden:
- Zuständige Einrichtung
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- Haushalt, Controlling, Rechnungswesen, Sondernutzung
- Lindenallee 10
- 45127 Essen
- Fax: +49 201 88-61005