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Möchten Sie baurechtlich notwendige Stellplätze ablösen, so kann dies nach der Stellplatzsatzung der Stadt Essen in bestimmten Fällen geschehen. Jeder einzelne Fall ist genau zu prüfen.


Ist eine Ablösung möglich, so wird der Ablösebetrag je Stellplatz vertraglich festgesetzt.



Zuständige Einrichtung
Haushalt, Controlling, Rechnungswesen, Sondernutzung
Lindenallee 10
45127 Essen
Fax: +49 201 88-61005