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Laut Infektionsschutzgesetz (§ 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)) benötigen alle Personen, bevor sie eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich, zum Beispiel in der Gastronomie, in Küchen von Kindertagesstätten, Altenheimen oder lebensmittelverarbeitenden Gewerben, ausüben wollen, eine schriftliche und mündliche Belehrung durch das Gesundheitsamt.


Die mündliche Belehrung erfolgt in Form eines etwa 20-minütigen Belehrungsvideos, das über Vorsichtsmaßnahmen, Mitwirkungspflichten und Tätigkeitsverbote im Umgang mit Lebensmitteln informiert.

Das Belehrungsvideo ist in deutscher Sprache. Sollten Sie keine oder nicht ausreichende Sprachkenntnisse in Deutsch besitzen oder sollte eine Hörschädigung vorliegen, benötigen Sie eine*n Dolmetscher*in / Sprachmittler*in. Die Bestellung einer solchen Person kann nicht durch das Gesundheitsamt gewährleistet werden.

Bitte beachten Sie:

Sie können die Belehrung online durchführen.

Dafür benötigen Sie:

  • ein digitales Gerät wie Handy, Tablet oder Laptop
  • Ihre Anmeldedaten zur BundID
  • die Möglichkeit zur bargeldlosen Bezahlung (PayPal, Giropay, Kreditkarte)

In Einzelfällen kann die Belehrung vor Ort im Gesundheitsamt durchgeführt werden. Sollten Sie die Belehrung für eine ehrenamtliche Tätigkeit, ein schulisches Praktikum oder für eine Tätigkeit bei der Stadt Essen benötigen, vereinbaren Sie bitte vorab zur Teilnahme an einer Belehrung vor Ort im Gesundheitsamt der Stadt Essen online einen Termin über "Online-Terminvergabe" .

Im Anschluss an die Belehrung bestätigen Sie, dass Sie das Belehrungsvideo vollständig angesehen haben, gemäß § 43 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz aufgeklärt wurden und Ihnen keine Tatsachen, welche ein Tätigkeitsverbot begründen, bekannt sind.

Ihnen wird eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt, die Sie Ihrem*Ihrer Arbeitgeber*in vorlegen müssen. Bei erstmaliger Aufnahme einer entsprechenden Tätigkeit darf diese Bescheinigung nicht älter als 3 Monate sein. Zukünftig muss dann eine regelmäßige Auffrischung innerhalb von 2 Jahren durch den*die Arbeitgeber*in erfolgen.


Die mündliche Belehrung erfolgt in Form eines etwa 20-minütigen Belehrungsvideos, das über Vorsichtsmaßnahmen, Mitwirkungspflichten und Tätigkeitsverbote im Umgang mit Lebensmitteln informiert.

Das Belehrungsvideo ist in deutscher Sprache. Sollten Sie keine oder nicht ausreichende Sprachkenntnisse in Deutsch besitzen oder sollte eine Hörschädigung vorliegen, benötigen Sie eine*n Dolmetscher*in / Sprachmittler*in. Die Bestellung einer solchen Person kann nicht durch das Gesundheitsamt gewährleistet werden.

Bitte beachten Sie:

Sie können die Belehrung online durchführen.

Dafür benötigen Sie:

  • ein digitales Gerät wie Handy, Tablet oder Laptop
  • Ihre Anmeldedaten zur BundID
  • die Möglichkeit zur bargeldlosen Bezahlung (PayPal, Giropay, Kreditkarte)

In Einzelfällen kann die Belehrung vor Ort im Gesundheitsamt durchgeführt werden. Sollten Sie die Belehrung für eine ehrenamtliche Tätigkeit, ein schulisches Praktikum oder für eine Tätigkeit bei der Stadt Essen benötigen, vereinbaren Sie bitte vorab zur Teilnahme an einer Belehrung vor Ort im Gesundheitsamt der Stadt Essen online einen Termin über "Online-Terminvergabe" .

Im Anschluss an die Belehrung bestätigen Sie, dass Sie das Belehrungsvideo vollständig angesehen haben, gemäß § 43 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz aufgeklärt wurden und Ihnen keine Tatsachen, welche ein Tätigkeitsverbot begründen, bekannt sind.

Ihnen wird eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt, die Sie Ihrem*Ihrer Arbeitgeber*in vorlegen müssen. Bei erstmaliger Aufnahme einer entsprechenden Tätigkeit darf diese Bescheinigung nicht älter als 3 Monate sein. Zukünftig muss dann eine regelmäßige Auffrischung innerhalb von 2 Jahren durch den*die Arbeitgeber*in erfolgen.



  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei einer Belehrung vor Ort im Gesundheitsamt oder Ausstellung einer Zweitschrift)
  • Gegebenenfalls eine Person zum Übersetzen
  • Zur Ausübung eines Schülerpraktikums oder Ehrenamtes eine Bescheinigung des Arbeitgebers*der Arbeitgeberin
  • Bei minderjährigen Personen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten

Dienstleistung Gebühr Zahlungsmittel
Online-Belehrung und  Ausstellung einer  entsprechenden  Bescheinigung  25,00 Euro ePayment (PayPal, Giropay und  Kreditkarte)
Belehrung vor Ort im  Gesundheitsamt der Stadt  Essen und Ausstellung  einer entsprechenden  Bescheinigung  25,00 Euro bar oder per EC-Karte
Zweitausfertigung der  Bescheinigung  3,50 Euro bar oder per EC-Karte

Die Teilnahme an der Belehrung zur Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder eines Schülerpraktikums ist nicht gebührenpflichtig.


  • EC-Karte

  • Barzahlung


Um einen reibungslosen Ablauf der Belehrung vor Ort im Gesundheitsamt der Stadt Essen zu garantieren, müssen wir pünktlich mit der Belehrung beginnen. Wir bitten Sie daher mindestens 15 Minuten früher zu erscheinen. Die Anfangszeiten entnehmen Sie bitte der von Ihnen gebuchten Belehrung. Verspätete Teilnehmende müssen wir leider abweisen.

Die Belehrungsdaten werden im Gesundheitsamt 5 Jahre archiviert und können bei Verlust rückwirkend gegen eine Gebühr von 3,50 Euro ausgestellt werden.

Zweitschriften können per E-Mail an belehrung@gesundheitsamt.essen.de oder telefonisch unter +49 201 88-53721 angefordert werden. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.


Um die Online-Belehrung durchzuführen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

1. Melden Sie sich mit Ihrer BundID im personalisierten Bereich an

2. Schauen Sie sich das Belehrungsvideo an

3. Bestätigen Sie bitte die Ansicht des Belehrungsvideos und der angefügten Erklärungen

4. Überprüfen Sie Ihre Angaben und bestätigen Sie diese

5. Bezahlen Sie die Gebühr

Nach erfolgter Teilnahme und Bestätigung erhalten Sie das Zertifikat per Post oder in Ihrem persönlichen Postkorb.


Onlinedienstleistungen
Terminreservierung für die Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) (ehemals Gesundheitszeugnis
Onlinedienstleistungen
Terminreservierung für die Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) (ehemals Gesundheitszeugnis
Onlinedienstleistungen
Terminreservierung für die Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) (ehemals Gesundheitszeugnis
Zuständige Einrichtung
Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz
Hindenburgstraße 29
45127 Essen
Tel: +49 201 88-53721