Laut Infektionsschutzgesetz (§ 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)) benötigen alle Personen, bevor sie eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich, zum Beispiel in der Gastronomie, in Küchen von Kindertagesstätten, Altenheimen oder Lebensmittel verarbeitenden Gewerbe, ausüben wollen, eine schriftliche und mündliche Belehrung durch das Gesundheitsamt.
Die mündliche Belehrung erfolgt in Form eines etwa 20-minütigen Films, der über Vorsichtsmaßnahmen, Mitwirkungspflichten und Tätigkeitsverbote im Umgang mit Lebensmitteln informiert.
Der Film ist in deutscher Sprache. Sollten Sie keine oder nicht ausreichende Sprachkenntnisse in Deutsch besitzen oder sollte eine Hörschädigung vorliegen, benötigen Sie eine*n Dolmetscher*in/ Sprachmittler*in. Die Bestellung einer solchen Person kann nicht durch das Gesundheitsamt gewährleistet werden.
Im Anschluss bestätigen Sie in einer schriftlichen, von Ihnen unterzeichneten Erklärung, dass Sie an der Belehrung teilgenommen, deren Inhalte verstanden haben und Ihnen keine Tatsachen, welche ein Tätigkeitsverbot begründen, bekannt sind.
Ihnen wird eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt, die Sie Ihrem/ Ihrer Arbeitgeber*in vorlegen müssen. Bei erstmaliger Aufnahme einer entsprechenden Tätigkeit darf diese Bescheinigung nicht älter als 3 Monate sein. Zukünftig muss dann eine regelmäßige Auffrischung innerhalb von 2 Jahren durch den/die Arbeitgeber*in erfolgen.
Die Terminvergabe zur Belehrung erfolgt ausschließlich online über den Link zur "Online-Terminvergabe". Bitte beachten Sie, dass eine Buchung über Smartphone/Mobiltelefon nicht bei jedem Betriebssystem zuverlässig funktioniert. Wir empfehlen daher Termine über einen Computer zu buchen. Nach erfolgreicher Reservierung erhalten Sie eine Bestätigung per Mail.
Um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren, müssen wir pünktlich mit der Belehrung beginnen. Wir bitten Sie daher mindestens 15 Minuten früher zu erscheinen. Die Anfangszeiten entnehmen Sie bitte der von Ihnen gebuchten Belehrung. Verspätete Teilnehmer*innen müssen wir leider abweisen.
Die Gebühr für die Belehrung und die Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung des Gesundheitsamtes beträgt 25 Euro und ist sofort bar oder mit EC-Karte zu entrichten. Eine Zahlung mit Kreditkarte ist nicht möglich.
Die Belehrungsdaten werden im Gesundheitsamt 5 Jahre archiviert und können bei Verlust rückwirkend gegen eine Gebühr von 3,50 Euro ausgestellt werden.
Zweitschriften können per E-Mail an belehrung@gesundheitsamt.essen.de oder telefonisch unter +49 201 88-53721 angefordert werden. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit.
EC-Karte
Barzahlung
Dienste finden:
- Zuständige Einrichtung
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- Infektionsschutz
- Hindenburgstraße 29
- 45127 Essen
- Tel: +49 201 88-53463