Straßensperrungen im Rahmen von Dreharbeiten
Für Absperrmaßnahmen im Rahmen von Dreharbeiten für Film und Fernsehen sind bei der Verkehrsbehörde formlos entsprechende Anträge zu stellen. Sofern sich die Dreharbeiten lediglich darauf beschränken, fußläufig mit einer Kamera zu filmen, ist eine Genehmigung entbehrlich.
Rechtsgrundlagen
§ 45 I, VI Straßenverkehrs-Ordnung, Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen
Fristen
Antragstellung mindestens 15 Tage vor Beginn der Maßnahme. Bei einer notwendigen Aufstellung von Haltverboten ist eine zusätzliche Aufstellfrist von vier Tagen zu berücksichtigen.
Kosten
Für diese Dienstleistung fallen je nach Art und Umfang Gebühren an.
Zahlungsweisen
Überweisung
Weitere Informationen
Für weitere Informationen zu Drehgenehmigungen im Rahmen von Pressearbeit wenden Sie sich bitte an das Presse- und Kommunikationsamt der Stadt Essen: Pressecenter (essen.de)
Verfahrensablauf
Aufgrund der Komplexität des Sachverhalts wird vor Antragstellung um Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail gebeten.
Dienste finden:
- Zuständige Einrichtungen
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- Baustellen- und Veranstaltungsmanagement, nördliches Stadtgebiet
- Alfredstraße 163
- 45131 Essen
- Tel: +49 201 88-66531
- Fax: +49 201 88-66529
- Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Kunze Fachgruppensprecher nördl. Stadtgebiet Bezirke I,IV,V,VI,VII (Kray,Leithe) für Baumaßnahmen, Veranstaltungen und Absperrmaßnahmen für Dreharbeiten
- Tel.:
- +49 201 88-66531
- E-Mail:
- tim.kunze@amt66.essen.de
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Herr Winkler Fachgruppensprecher südl. Stadtgebiet Bezirke II,III,VII (Steele,Freisenb.,Horst), VIII,IX für Baumaßnahmen, Veranstaltungen und Absperr. für Dreharb.
- Tel.:
- +49 201 88-66535
- E-Mail:
- frank.winkler@amt66.essen.de