BIS: Suche und Detail

Straßensperrungen im Rahmen von Dreharbeiten

Für Absperrmaßnahmen im Rahmen von Dreharbeiten für Film und Fernsehen sind bei der Verkehrsbehörde formlos entsprechende Anträge zu stellen. Sofern sich die Dreharbeiten lediglich darauf beschränken, fußläufig mit einer Kamera zu filmen, ist eine Genehmigung entbehrlich.


Rechtsgrundlagen

§ 45 I, VI Straßenverkehrs-Ordnung, Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen


Fristen

Antragstellung mindestens 15 Tage vor Beginn der Maßnahme. Bei einer notwendigen Aufstellung von Haltverboten ist eine zusätzliche Aufstellfrist von vier Tagen zu berücksichtigen.


Kosten

Für diese Dienstleistung fallen je nach Art und Umfang Gebühren an. 


Zahlungsweisen

Überweisung


Weitere Informationen

Für weitere Informationen zu Drehgenehmigungen im Rahmen von Pressearbeit wenden Sie sich bitte an das Presse- und Kommunikationsamt der Stadt Essen: Pressecenter (essen.de)


Verfahrensablauf

Aufgrund der Komplexität des Sachverhalts wird vor Antragstellung um Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail gebeten.

Zuständige Einrichtungen
Baustellen- und Veranstaltungsmanagement, nördliches Stadtgebiet
Alfredstraße 163
45131 Essen
Tel: +49 201 88-66531
Fax: +49 201 88-66529
Baustellen- und Veranstaltungsmanagement, südliches Stadtgebiet
Zuständige Kontaktpersonen

Herr Kunze Fachgruppensprecher nördl. Stadtgebiet Bezirke I,IV,V,VI,VII (Kray,Leithe) für Baumaßnahmen, Veranstaltungen und Absperrmaßnahmen für Dreharbeiten

Tel.:
+49 201 88-66531
E-Mail:
tim.kunze@amt66.essen.de

Herr Winkler Fachgruppensprecher südl. Stadtgebiet Bezirke II,III,VII (Steele,Freisenb.,Horst), VIII,IX für Baumaßnahmen, Veranstaltungen und Absperr. für Dreharb.

Tel.:
+49 201 88-66535
E-Mail:
frank.winkler@amt66.essen.de
Straßensperrungen für Film- und Fernsehaufnahmen

Für Absperrmaßnahmen im Rahmen von Dreharbeiten für Film und Fernsehen sind bei der Verkehrsbehörde formlos entsprechende Anträge zu stellen. Sofern sich die Dreharbeiten lediglich darauf beschränken, fußläufig mit einer Kamera zu filmen, ist eine Genehmigung entbehrlich.

Für weitere Informationen zu Drehgenehmigungen im Rahmen von Pressearbeit wenden Sie sich bitte an das Presse- und Kommunikationsamt der Stadt Essen: Pressecenter (essen.de)

Absperrung, Absicherung, Baustelle, Baustellenbeschilderung, Straße, Verkehrszeichen, Drehgenehmigung, Dreharbeiten, Filmaufnahmen, Straßensperrungen https://service.essen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/43308/show
Baustellen- und Veranstaltungsmanagement, nördliches Stadtgebiet
Alfredstraße 163 45131 Essen
Telefon +49 201 88-66531
Fax +49 201 88-66529

Herr

Kunze

Fachgruppensprecher nördl. Stadtgebiet Bezirke I,IV,V,VI,VII (Kray,Leithe) für Baumaßnahmen, Veranstaltungen und Absperrmaßnahmen für Dreharbeiten

3.11

+49 201 88-66531
tim.kunze@amt66.essen.de

Herr

Winkler

Fachgruppensprecher südl. Stadtgebiet Bezirke II,III,VII (Steele,Freisenb.,Horst), VIII,IX für Baumaßnahmen, Veranstaltungen und Absperr. für Dreharb.

3.11

+49 201 88-66535
frank.winkler@amt66.essen.de
Baustellen- und Veranstaltungsmanagement, südliches Stadtgebiet
Alfredstraße 163 45131 Essen
Telefon +49 201 88-66535
Fax +49 201 88-66529

Herr

Kunze

Fachgruppensprecher nördl. Stadtgebiet Bezirke I,IV,V,VI,VII (Kray,Leithe) für Baumaßnahmen, Veranstaltungen und Absperrmaßnahmen für Dreharbeiten

3.11

+49 201 88-66531
tim.kunze@amt66.essen.de

Herr

Winkler

Fachgruppensprecher südl. Stadtgebiet Bezirke II,III,VII (Steele,Freisenb.,Horst), VIII,IX für Baumaßnahmen, Veranstaltungen und Absperr. für Dreharb.

3.11

+49 201 88-66535
frank.winkler@amt66.essen.de