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Eine bestehende Lebenspartnerschaft kann in eine Ehe umgewandelt werden.


Das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts ist am 01.10.2017 in Kraft getreten.
Seit diesem Zeitpunkt ist die Begründung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft nicht mehr möglich und eine 
Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen
(§1353 Absatz 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch).
Eine bestehende gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft kann in eine Ehe umgewandelt werden.

Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung zur Umwandlung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich eine*r der
Lebenspartner*innen den Hauptwohnsitz hat. Haben die Lebenspartner unterschiedliche Wohnsitze, so kann unter mehreren hiernach 
zuständigen Standesämtern gewählt werden. Ist einer der Wohnsitze auch der gewünschte Ort zur Umwandlung der 
gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft, so empfiehlt es sich, die Umwandlung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft 
dort anzumelden.


§ 17a Personenstandsgesetz, § 20a Lebenspartnerschaftsgesetz, § 1353 Absatz 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch


Die Lebenspartnerschaft muss bestehen.


Um die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln zu können, sind von den Lebenspartner*innen diverse
Unterlagen zu beschaffen.
Die Anmeldung zur Umwandlung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft in eine Ehe hat der Gesetzgeber vor die 
Umwandlung gestellt.

Folgende Unterlagen werden benötigt:
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Eine Aufenthaltsbescheinigung vom Haupt- und Nebenwohnsitz mit den Angaben zur Person, zum Familienstand, der 
    Staatsangehörigkeit und zum Wohnsitz, erhältlich beim Bürgeramt des Wohnortes (diese soll bei der Anmeldung zur Umwandlung 
    der Lebenspartnerschaft in eine Ehe nicht älter als zwei Wochen sein). Befindet sich der Hauptwohnsitz in Essen, wird die 
    Aufenthaltsbescheinigung beim Standesamt im Zusammenhang mit der Anmeldung zur Umwandlung der Lebenspartnerschaft in 
    eine Ehe erstellt.
  • Ein aktueller Ausdruck des Registers der bestehenden Lebenspartnerschaft. Die Urkunde ist zu erhalten bei dem Standesamt, bei 
    dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde. Sofern die Lebenspartnerschaft beim Standesamt Essen begründet 
    wurde, wird diese Urkunde im Zusammenhang mit der Anmeldung zur Umwandlung der Lebenspartnerschaft erstellt.
  • Oder: Eine Lebenspartnerschaftsurkunde in Verbindung mit den Geburtsurkunden (bei Geburt im Ausland: 
    internationale Geburtsurkunde oder Geburtsurkunde mit Übersetzung).

Sollte Ihr*e Lebenspartner*in verhindert sein, können Sie die Umwandlung der gleichgeschlechtlichen
Lebenspartnerschaft auch alleine anmelden. Hierzu ist dann eine Vollmacht erforderlich.


Die Umwandlung der bestehenden Lebenspartnerschaft in eine Ehe ist unbefristet möglich.


Dienstleistungen in Euro:
Aufenthaltsbescheinigung  9,00
Aufnahme einer Niederschrift über eine eidesstattliche Versicherung  21,00
Erklärung eines gemeinsamen Ehenamens im Rahmen der Eheschließung  ---
weitere Erklärungen zur Namensführung  21,00
Einsicht in das Lebenspartnerschaftsregister  6,00
Auszug aus dem Lebenspartnerschaftsregister  10,00
Eheurkunde  10,00
Zusätzliche Kosten:
Kosten für die Vornahme der Umwandlung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft in eine Ehe außerhalb der 
üblichen Öffnungszeiten des Standesamtes (zum Beispiel samstags)  66,00
Reservierung eines Eheschließungstermins über den "Traukalender online"  20,00

Eheschließung im Traubereich 'Schloss Borbeck' 170,00
Eheschließung im Traubereich 'Rathaus Heisingen'   125,00
Eheschließung im Traubereich 'Rathaus Kray' 115,00
Eheschließung im Traubereich 'Rathaus Kettwig'  135,00

Zusätzliche Kosten zu den hier nicht genannten Traubereichen erfragen Sie bitte direkt im Standesamt Essen.


  • Barzahlung

  • EC-Karte


Abhängig vom Einzelfall.


Bei der Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe kann ein Ehename nicht mehr bestimmt werden, wenn die Lebenspartner zuvor bereits einen Lebenspartnerschaftsnamen bestimmt hatten.



Beim Standesamt erfolgt die Anmeldung der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe. Nach erfolgter Anmeldung wird ein Termin für die Eheschließung vereinbart. Die Eheschließung erfolgt beim Standesamt.


Onlinedienstleistungen
Traukalender ONLINE
Downloads
Formular: Vollmacht zur Umwandlung einer Lebenspartnerschaft
Zuständige Einrichtung
Anmeldung zur Eheschließung
Hollestr. 3
45127 Essen
Tel: +49 201 88-33499
Fax: +49 201 88-33480
E-Mail: heirat@einwohneramt.essen.de