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Auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG NRW)) werden als Aufgabe der Wohnungsaufsicht Wohngebäude, Wohnungen und Wohnräume überprüft, wenn das Wohnen durch erhebliche Mängel stark beeinträchtigt ist.


Schwerwiegende Mängel sind Undichtigkeiten an Dächern, Wänden, Decken, Fenstern oder Türen, nicht funktionierende Heizkörper und Heizungsanlagen sowie Wasseranschlüsse, Toiletten oder Bäder, die nicht ordnungsgemäß benutzt werden können. Die Wohnungsaufsicht wird auf Antrag der Mieter ausgeübt.

Voraussetzung für ein Tätigwerden ist, dass die Mieter*innen die Eigentümer*innen von den vorhandenen Mängeln oder Missständen in Kenntnis gesetzt haben und die Eigentümer*innen sich dennoch weigern, entsprechende Abhilfe zu schaffen.


Vorlage des Mietvertrages


Zuständige Einrichtung
Wohnungskontrolle / Wohnungsaufsicht / Zweckentfremdung von Wohnraum
Hollestr. 3
45127 Essen
Fax: +49 201 88-33102