Die NRW.Bank schreibt ihre Darlehensnehmer (Eigentümer*innen von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen) zu bestimmten Stichtagen an und räumt die Möglichkeit ein, die Senkung der Darlehenszinsen zu beantragen. Die Senkung ist abhängig von der Einkommenssituation. Für die Prüfung und Erteilung der Bescheinigung ist die Stadt Essen zuständig.
- Einkommensnachweise
- Antragsformular ist in der Fachabteilung erhältlich
10,00 EURO
Dienste finden:
- Downloads
- Einkommensnachweis (in jedem Fall mit dem Antragsformular erforderlich)
- Antrag auf Bescheinigung zum Zinssenkungsantrag
- Zuständige Einrichtung
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- Wohnungsvermittlung / Vergabe von Neubauwohnungen / Ausübung sonstiger Belegungsrechte / Wiederbelegung / gezielte Wohnberechtigungsscheine / Anträge auf Zinssenkung und Auszahlung von Aufwendungsdarlehen / Anträge auf Freistellung
- Hollestr. 3
- 45127 Essen
- Fax: +49 201 88-33102
- E-Mail: wohnungsangelegenheiten@einwohneramt.essen.de