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Die NRW.Bank schreibt ihre Darlehensnehmer (Eigentümer*innen von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen) zu bestimmten Stichtagen an und räumt die Möglichkeit ein, die Senkung der Darlehenszinsen zu beantragen. Die Senkung ist abhängig von der Einkommenssituation. Für die Prüfung und Erteilung der Bescheinigung ist die Stadt Essen zuständig.


  • Einkommensnachweise
  • Antragsformular ist in der Fachabteilung erhältlich

10,00 EURO


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Einkommensnachweis (in jedem Fall mit dem Antragsformular erforderlich)
Antrag auf Bescheinigung zum Zinssenkungsantrag
Zuständige Einrichtung
Wohnungsvermittlung / Vergabe von Neubauwohnungen / Ausübung sonstiger Belegungsrechte / Wiederbelegung / gezielte Wohnberechtigungsscheine / Anträge auf Zinssenkung und Auszahlung von Aufwendungsdarlehen / Anträge auf Freistellung
Hollestr. 3
45127 Essen
Fax: +49 201 88-33102
E-Mail: wohnungsangelegenheiten@einwohneramt.essen.de