BIS: Suche und Detail

Erteilung von Bescheinigungen über den Termin, zu dem bei "Sozialwohnungen" die Eigenschaft "öffentlich gefördert" endet.


Die Verfügungsberechtigten (Eigentümer*innen) erhalten die Bescheinigung von Amts wegen; es bedarf keiner Antragstellung.


Zuständige Einrichtung
Wohnungskontrolle / Wohnungsaufsicht / Zweckentfremdung von Wohnraum
Hollestr. 3
45127 Essen
Fax: +49 201 88-33102