Erteilung von Bescheinigungen über den Termin, zu dem bei "Sozialwohnungen" die Eigenschaft "öffentlich gefördert" endet.
Die Verfügungsberechtigten (Eigentümer*innen) erhalten die Bescheinigung von Amts wegen; es bedarf keiner Antragstellung.
Dienste finden:
- Zuständige Einrichtung
-
- Wohnungskontrolle / Wohnungsaufsicht / Zweckentfremdung von Wohnraum
- Hollestr. 3
- 45127 Essen
- Fax: +49 201 88-33102