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Die Bundesdruckerei bietet mittlerweile einen Zustellservice für Ihren neuen Personalausweis oder Reisepass an.


Wie funktioniert das?

Ihr Ausweisdokument können Sie sich von der Deutschen Post an der Wohnungstür persönlich übergeben lassen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie nach der Beantragung beim Bürgeramt Essen ein zweites gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) besitzen, denn Ihr altes Ausweisdokument muss bereits bei der Antragstellung entwertet werden.

Die Bundesdruckerei bietet diesen Zustell-Service gegen eine Gebühr in Höhe von 15,00 an. 

Achtung: Die Postsendung mit dem Ausweisdokument darf nur Ihnen persönlich übergeben werden. Sie müssen sich vor der Übergabe an der Wohnungstür mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) ausweisen. Eine Hinterlegung beim Nachbarn oder vor der Haus-/Wohnungstür darf nicht erfolgen, ebensowenig eine Zustellung an Familienangehörige, auch nicht mit Vollmacht.

Eine Information zum voraussichtlichen Liefertag wird Ihnen vom Postzustelldienst per E‑Mail gesendet. Sind Sie zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause, wird die Sendung mit dem Ausweisdokument sieben Werktage in der Postfiliale zur Abholung aufbewahrt. Holen Sie innerhalb dieser Zeit die Sendung mit dem Ausweisdokument dort nicht ab, wird sie an Ihre Behörde weitergeleitet. Dort wird das Ausweisdokument bis zur Abholung maximal 1 Jahr aufbewahrt.

Bei Personalausweisen, elektronischen Aufenthaltstiteln und eID-Karten für Unionsbürger ist die Option Direktversand nach dem 16. Geburtstag möglich. Reisepässe können ab dem 18. Geburtstag mit der Option Direktversand beantragt werden.

Wenn Sie den Zustellservice nutzen möchten, sprechen Sie uns einfach im Rahmen der Beantragung Ihres neues Personalausweises oder Reisepasses an.


Wie funktioniert das?

Ihr Ausweisdokument können Sie sich von der Deutschen Post an der Wohnungstür persönlich übergeben lassen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie nach der Beantragung beim Bürgeramt Essen ein zweites gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) besitzen, denn Ihr altes Ausweisdokument muss bereits bei der Antragstellung entwertet werden.

Die Bundesdruckerei bietet diesen Zustell-Service gegen eine Gebühr in Höhe von 15,00 an. 

Achtung: Die Postsendung mit dem Ausweisdokument darf nur Ihnen persönlich übergeben werden. Sie müssen sich vor der Übergabe an der Wohnungstür mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) ausweisen. Eine Hinterlegung beim Nachbarn oder vor der Haus-/Wohnungstür darf nicht erfolgen, ebensowenig eine Zustellung an Familienangehörige, auch nicht mit Vollmacht.

Eine Information zum voraussichtlichen Liefertag wird Ihnen vom Postzustelldienst per E‑Mail gesendet. Sind Sie zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause, wird die Sendung mit dem Ausweisdokument sieben Werktage in der Postfiliale zur Abholung aufbewahrt. Holen Sie innerhalb dieser Zeit die Sendung mit dem Ausweisdokument dort nicht ab, wird sie an Ihre Behörde weitergeleitet. Dort wird das Ausweisdokument bis zur Abholung maximal 1 Jahr aufbewahrt.

Bei Personalausweisen, elektronischen Aufenthaltstiteln und eID-Karten für Unionsbürger ist die Option Direktversand nach dem 16. Geburtstag möglich. Reisepässe können ab dem 18. Geburtstag mit der Option Direktversand beantragt werden.

Wenn Sie den Zustellservice nutzen möchten, sprechen Sie uns einfach im Rahmen der Beantragung Ihres neues Personalausweises oder Reisepasses an.


15 Euro


Gibt es sonst noch etwas zu beachten?

Ja, es gibt einige wenige Einschränkungen beziehungsweise Voraussetzungen:

  • Die Zustellung der Dokumente ist nur an Ihre Privatadresse möglich
  • Die Zustellung erfolgt persönlich, an eine*n Erwachsene*n Haushaltsangehörige*n oder durch Einwurf in den Briefkasten - Eine korrekte Beschriftung der Türklingel und des Briefkastens ist daher erforderlich, der Briefkasten selbst muss von außen erreichbar sein
  • Bei der Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses müssen Sie Ihren alten Personalausweis beziehungsweise Reisepass bei uns abgegeben. Bis zur Lieferung des neuen Ausweisdokumentes können Sie keinen anderen, vorläufigen Ausweis erhalten. Für die Übergangszeit erhalten Sie von uns eine entsprechende Bescheinigung, mit der Dritten gegenüber belegt werden kann, dass Sie derzeit keinen Personalausweis besitzen

Zuständige Einrichtung
Einwohneramt
Hollestr. 3
45127 Essen
Fax: +49 201 88-33005