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Seit dem 10.06.2013 bieten wir Ihnen einen Zustellservice für Ihre neuen Ausweisdokumente.


Wie funktioniert das?

Im Rahmen der Beantragung eines neuen Personalausweises oder Reisepasses haben Sie die Möglichkeit, sich für unseren Zustellservice zu entscheiden. Sofern Sie diesen Service in Anspruch nehmen möchten, unterschreiben Sie vor Ort im Bürgeramt eine Vollmacht für unseren Zusteller, damit dieser in Ihrem Auftrag berechtigt ist, das fertige Ausweisdokument bei uns abzuholen und Ihnen nach Hause liefern zu dürfen. Die Zustellung erfolgt durch die RGE Servicegesellschaft Essen mbH, einer Tochtergesellschaft der Stadt Essen. Nach erfolgter Zustellung erhalten wir einen Zustellnachweis für unsere Akten.

Zum Zwecke der Erklärung zum Erhalt des PIN-Briefes bekommen Sie von uns bei der Beantragung des Personalausweises eine Postkarte, welche Sie mit der entsprechenden Erklärung versehen an uns zurückschicken.

Alternativ können Sie diese Erklärung hier auch online abgeben. Auf das Ausfüllen und Zusenden der Postkarte kann dann verzichtet werden.

Welche Vorteile habe ich dadurch?

Bislang mussten Sie nach Fertigstellung der Ausweisdokumente diese im Bürgeramt abholen.

Sofern Sie unseren Zustellservice beanspruchen, ersparen Sie sich eine weitere Vorsprache, d.h:

  • Sie haben keine weiteren Kosten für Beförderung oder sogar Parkgebühren,
  • Sie sind von unseren Öffnungszeiten unabhängig und
  • Sie ersparen sich die Warte- und Bearbeitungszeit im Bürgeramt !

Für die Lieferung des Personalausweises oder Reisepasses fällt einmalig eine Gebühr von 6 Euro an.

Jedes weitere, gleichzeitig gelieferte Dokument kostet 2,60 Euro. Beantragen Sie also gleichzeitig Personalausweis und Reisepass, werden Ihnen die Dokumente für 8,60 Euro nach Hause geliefert - einfach und sicher!


Gibt es sonst noch etwas zu beachten?

Ja, es gibt einige wenige Einschränkungen beziehungsweise Voraussetzungen:

  • Die Zustellung der Dokumente ist nur an Ihre Privatadresse möglich
  • Die Zustellung erfolgt persönlich, an eine*n Erwachsene*n Haushaltsangehörige*n oder durch Einwurf in den Briefkasten - Eine korrekte Beschriftung der Türklingel und des Briefkastens ist daher erforderlich, der Briefkasten selbst muss von außen erreichbar sein
  • Bei der Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses müssen Sie Ihren alten Personalausweis beziehungsweise Reisepass bei uns abgegeben. Bis zur Lieferung des neuen Ausweisdokumentes können Sie keinen anderen, vorläufigen Ausweis erhalten. Für die Übergangszeit erhalten Sie von uns eine entsprechende Bescheinigung, mit der Dritten gegenüber belegt werden kann, dass Sie derzeit keinen Personalausweis besitzen


Zuständige Einrichtung
Einwohneramt
Hollestr. 3
45127 Essen
Fax: +49 201 88-33005