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Bei Vorlage bestimmter Voraussetzungen kann auf Antrag des*der Eigentümer*in/ Verfügungsberechtigten der Bezug einer geförderten Wohnung auch dann genehmigt werden, wenn die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines nicht möglich ist.


Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)


Für die Freistellung können das Antragsformular und die Einkommenserklärungen nebenstehend über den Formulardienst heruntergeladen werden, sind aber auch  im Wartebereich der Fachabteilung erhältlich.


Gebühren:

  • 30,00 Euro

  • Überweisung