Bei Vorlage bestimmter Voraussetzungen kann auf Antrag des*der Eigentümer*in/ Verfügungsberechtigten der Bezug einer geförderten Wohnung auch dann genehmigt werden, wenn die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines nicht möglich ist.
Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
Für die Freistellung können das Antragsformular und die Einkommenserklärungen nebenstehend über den Formulardienst heruntergeladen werden, sind aber auch im Wartebereich der Fachabteilung erhältlich.
Gebühren:
- 30,00 Euro
Überweisung
Dienste finden:
- Downloads
- Freistellungsformular
- Einkommensnachweis (in jedem Fall mit dem Antragsformular erforderlich)
- Zuständige Einrichtungen
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- Wohnungsvermittlung / Vergabe von Neubauwohnungen / Ausübung sonstiger Belegungsrechte / Wiederbelegung / gezielte Wohnberechtigungsscheine / Anträge auf Zinssenkung und Auszahlung von Aufwendungsdarlehen / Anträge auf Freistellung
- Hollestr. 3
- 45127 Essen
- Fax: +49 201 88-33102
- E-Mail: wohnungsangelegenheiten@einwohneramt.essen.de