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Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen nach § 29 der Straßenverkehrs-Ordnung der Erlaubnis.


Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer*innen oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird; Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch.

Beispiele für genehmigungspflichtige Veranstaltungen:

  • Biker-Ausfahrten
  • Karnevalsumzüge
  • Marathon
  • Martinsumzüge
  • Oldtimerausfahrten
  • Prozessionen (kirchliche Veranstaltungen)
  • Radrennen
  • Radtouristikausflüge
  • Schützenumzüge
  • Volksläufe, Firmenläufe
  • Wander- / Walking-Veranstaltungen

Veranstalter*innen haben dafür zu sorgen, dass die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen und Auflagen eingehalten werden.


Zuständige Einrichtungen
Baustellen- und Veranstaltungsmanagement, nördliches Stadtgebiet
Alfredstraße 163
45131 Essen
Tel: +49 201 88-0
Fax: +49 201 88-66529
Baustellen- und Veranstaltungsmanagement, südliches Stadtgebiet
Verkehrs- und Baustellenmanagement / Koordinierungsstelle Veranstaltungen / Geschäftsführung Unfallkommission / Straßen- und Wegerecht
Zuständige Kontaktpersonen

Herr Winkler Fachgruppensprecher südl. Stadtgebiet Bezirke II,III,VII (Steele,Freisenb.,Horst), VIII,IX für Baumaßnahmen, Veranstaltungen und Absperr. für Dreharb.

Tel.:
+49 201 88-66535
E-Mail:
frank.winkler@amt66.essen.de