Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen nach § 29 der Straßenverkehrs-Ordnung der Erlaubnis.
Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer*innen oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird; Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch.
Beispiele für genehmigungspflichtige Veranstaltungen:
- Biker-Ausfahrten
- Karnevalsumzüge
- Marathon
- Martinsumzüge
- Oldtimerausfahrten
- Prozessionen (kirchliche Veranstaltungen)
- Radrennen
- Radtouristikausflüge
- Schützenumzüge
- Volksläufe, Firmenläufe
- Wander- / Walking-Veranstaltungen
Veranstalter*innen haben dafür zu sorgen, dass die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen und Auflagen eingehalten werden.
Dienste finden:
- Zuständige Einrichtungen
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- Baustellen- und Veranstaltungsmanagement, nördliches Stadtgebiet
- Alfredstraße 163
- 45131 Essen
- Tel: +49 201 88-66531
- Fax: +49 201 88-66529
- Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Kunze Fachgruppensprecher nördl. Stadtgebiet Bezirke I,IV,V,VI,VII (Kray,Leithe) für Baumaßnahmen, Veranstaltungen und Absperrmaßnahmen für Dreharbeiten
- Tel.:
- +49 201 88-66531
- E-Mail:
- tim.kunze@amt66.essen.de
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Herr Winkler Fachgruppensprecher südl. Stadtgebiet Bezirke II,III,VII (Steele,Freisenb.,Horst), VIII,IX für Baumaßnahmen, Veranstaltungen und Absperr. für Dreharb.
- Tel.:
- +49 201 88-66535
- E-Mail:
- frank.winkler@amt66.essen.de