Mit dieser Onlinedienstleistung kann die erstmalige Registrierung des Steuerentrichtungspflichtigen vorgenommen werden.
Eine Anmeldung über BundID mit Online-Ausweis (eID) oder ein Mein-Unternehmenskonto (MUK) mit Elster-Zertifikat ist für diese Onlinedienstleistung nicht erforderlich.
Im Rahmen der Registrierung können ebenfalls entsprechende Vollmachten zur Vertretung in Angelegenheiten zur Beherbergungssteuer übermittelt werden.
Bei Bedarf kann auf den zur Verfügung gestellten Vordruck zurückgegriffen werden (siehe Downloads).
Die zukünftige Abgabe der Steuererklärungen wird ausschließlich in digitaler Form erfolgen. Hierzu ist es zwingend erforderlich, dass sich die Steuerentrichtungspflichtigen im ersten Schritt registrieren.
Nur dadurch kann eine einfache Handhabung der Steuererklärung sowohl für Sie als auch für uns sichergestellt werden.
Nach der Registrierung wird Ihnen im Nachgang der Vertragsgegenstand per Brief übersandt. Dieser wird zwingend benötigt, um die Steuererklärung in elektronischer Form übermitteln zu können.
Die zukünftige Abgabe der Steuererklärungen wird ausschließlich in digitaler Form erfolgen. Hierzu ist es zwingend erforderlich, dass sich die Steuerentrichtungspflichtigen im ersten Schritt registrieren.
Nur dadurch kann eine einfache Handhabung der Steuererklärung sowohl für Sie als auch für uns sichergestellt werden.
Nach der Registrierung wird Ihnen im Nachgang der Vertragsgegenstand per Brief übersandt. Dieser wird zwingend benötigt, um die Steuererklärung in elektronischer Form übermitteln zu können.
Beherbergungssteuersatzung der Stadt Essen vom 04.06.2025
Verwenden Sie diese Onlinedienstleistung nur für die erstmalige Registrierung des Steuerentrichtungspflichtigen. Für andere Anliegen stehen Ihnen weitere Onlinedienstleistungen zur Verfügung. Dies ermöglicht eine zügigere Bearbeitung Ihres Anliegens.
Ansonsten kann es zu verzögerten Bearbeitungszeiten kommen.
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