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Wenn Sie allgemeine Fragen zum Thema Beherbergungssteuer haben, angeforderte Unterlagen zusenden möchten oder Ihr Anliegen nicht über die anderen Onlinedienstleistungen abgedeckt werden kann, nutzen Sie bitte diese Onlinedienstleistung.

Eine Anmeldung über BundID mit Online-Ausweis (eID) oder ein Mein-Unternehmenskonto (MUK) mit Elster-Zertifikat ist für diese Onlinedienstleistung nicht erforderlich.


§ 70 VwGO, § 3a VwVfG


Verwenden Sie diese Onlinedienstleistung nur für oben genannte Anliegen.
Für spezifischere Anliegen stehen Ihnen weitere Onlinedienstleistungen zur Verfügung.
Dies ermöglicht eine zügigere Bearbeitung Ihres Anliegens.

Ansonsten kann es zu verzögerten Bearbeitungszeiten kommen.


Beachten Sie bitte unbedingt die folgenden rechtlichen Hinweise:

Wenn Sie gegen einen Ihnen zugegangenen Beherbergungssteuerbescheid Widerspruch einlegen wollen, beachten Sie bitte das Schriftformerfordernis. Dieses Formular erfüllt nicht die Anforderungen an einen formgerechten Widerspruch.

Beachten Sie bitte auch, dass ein beigefügtes PDF-Dokument, das einen eingescannten unterschriebenen Schriftsatz enthält, ebenfalls nicht den Formerfordernissen eines Widerspruchs genügt. Auch ein solcher Widerspruch wäre unzulässig.


Zuständige Einrichtung
Örtliche Aufwandssteuern
Porscheplatz 1
45127 Essen