Das Welcome- und ServiceCenter Essen (WSC) ist die zentrale Anlaufstelle für internationale Fachkräfte, Studierende, Auszubildende und Personen im Anerkennungsverfahren, die in Essen leben und arbeiten möchten. Es ermöglicht die schnelle und unkomplizierte Bearbeitung aufenthaltsrechtlicher Anliegen.
Hier werden unter anderem Anträge auf Aufenthaltstitel für selbstständige Personen und Freiberufler nach § 21 AufenthG bearbeitet.
Über den bereitgestellten Online-Antrag können Sie die erstmalige Ausstellung, eine Verlängerung und eine Änderung etwaiger Nebenbestimmungen unkompliziert beantragen.
Die Aufenthaltstitel für Erwerbstätige, Selbstständige und Forschende fallen in die Zuständigkeit des WSC. Hier werden aufenthaltsrechtliche Anliegen rund um Ihre Tätigkeit bearbeitet.
Vorrausetzung für die Anspruchnahme aller Dienstleistungen ist die vorherige (Wohnsitz-) Anmeldung in Essen. Wenn Sie einen Termin für die Anmeldung benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch unter 0201 - 8838883.
Die Aufenthaltstitel für Erwerbstätige, Selbstständige und Forschende fallen in die Zuständigkeit des WSC. Hier werden aufenthaltsrechtliche Anliegen rund um Ihre Tätigkeit bearbeitet.
Vorrausetzung für die Anspruchnahme aller Dienstleistungen ist die vorherige (Wohnsitz-) Anmeldung in Essen. Wenn Sie einen Termin für die Anmeldung benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch unter 0201 - 8838883.
Eine Aufenthaltserlaubnis kann nur dann erteilt werden, wenn die Voraussetzungen nach §21 AufenthG erfüllt sind.
- Eine Kopie Ihres Reisepasses
- Eine Kopie des aktuellen Aufenthaltstitels
- Nachweis über die selbstständige Tätigkeit (Businessplan, Gewerbeanmeldung etc.)
- Weitere Nachweise, die für Ihren Aufenthaltstitel relevant sind (beispielsweise Sprachkenntnisse, Versicherungsnachweise, Nachweise über finanzielle Mittel etc.)
- Vermieterbescheinigung
Umfassende Informationen zu den Verwaltungsgebühren finden Sie in Kapitel 3 der Aufenthaltsverordnung.
Falsche und unvollständige Angaben sind von Nachteil.
Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für Sie von Nachteil sein.
Sie werden darauf hingeweisen, dass es eine Straftat ist, im Antrag oder im weiteren Verfahren falsche oder unvollständige Angaben zu machen, um ein aufenthaltsrechtliches Dokument zu erhalten.
Ebenfalls ist es strafbar, ein so beschaffenes Dokument wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr zu verwenden (§ 95 Absatz 2 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz.)
In der Folge kann ein bereits erteilter Aufenthaltstitel zurückgenommen werden.
Informationen rund um den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) finden Sie hier.
Auf dem Portal der Bundesregierung finden Sie umfassende Informationen zur Existenzgründung in der Bundesrepublik.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Dienstleistungen des WSC haben wir hier für Sie aufbereitet.
Antragstellung:
Nachdem Sie sich in Essen angemeldet haben, können Sie unter den o.g. Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis beim WSC beantragen. Hierzu nutzen Sie am besten den Online-Antrag und fügen die erforderlichen Unterlagen bei. Die zuständigen Sachbearbeitenden werden Ihren Antrag prüfen und ggf. weitere Unterlagen anfordern. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie bei positivem Entscheid eine Einladung zur Vorsprache. Sollte Ihre Antrag negativ entschieden werden, so erhalten Sie eine Mitteilung über die Ablehnungsgründe.
Termin vor Ort:
Wenn Sie im WSC eintreffen, checken Sie am einfachsten direkt per Smartphone mit Klick auf den entsprechenden Link in der Terminbestätigung ein. Sie erhalten dann Ihre Wartenummer direkt aufs Handy. Sie haben zudem die Möglichkeit sich über den mit der E-Mail gesendeten QR-Code an den neuen Service-Terminals vor Ort einzuscannen oder per Angabe seines Geburtsdatums am Service-Terminal einzuchecken. In beiden Fällen druckt dann das Service-Terminal die Wartenummer aus. Diese wird dann durch die Mitarbeitenden aufgerufen.
Für den Aufenthaltstitel werden Fingerabdrücke, eine Unterschrift sowie ein biometrisches Lichtbild benötigt. Diese können Sie direkt vor Ort im WSC erstellen, ein vorheriger Gang zum Fotografen/zur Fotografin ist nicht mehr erforderlich.
Der kostenpflichtige Aufenthaltstitel ist vor Ort zu bezahlen. Mit EC-Karte können Sie dies direkt am Platz Ihrer Ansprechperson erledigen.
Abholung:
Nach der erfolgreichen Antragsstellung wird der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) durch die Bundesdruckerei erstellt. Bei Ihrer Vorsprache erhalten Sie einen Termin zur Abholung. Sollten Sie den Termin nicht selbst wahrnehmen können, haben Sie die Möglichkeit den Titel von einer bevollmächtigten Person abholen zu lassen.
- Onlinedienstleistungen
- Onlinedienstleistungen
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- Zuständige Einrichtung
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- Welcome- und ServiceCenter Essen (WSC)
- Dietrich-Oppenberg-Platz 1
- 45127 Essen
- Tel: +49 201 88-38777
- Verwandte Dienstleistungen
- Dienstleistungen des Welcome- und ServiceCenters (WSC)
- Anmeldung in Essen für ausländische Personen (WSC)