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Ist ein*e Deutsche*r im Ausland verstorben, so kann der Sterbefall auf Antrag im deutschen Sterberegister beurkundet werden.

Für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall kann ein Antrag auf Beurkundung dieses Sterbefalles in einem deutschen Sterbefallregister gestellt werden.

Wann und wo kann der Antrag gestellt werden? 

Der Antragsteller wendet sich zunächst an das Standesamt des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts des Verstorbenen


Rechtsgrundlagen

§ 36 PStG (Personenstandsgesetz)


Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die Eltern und Kinder sowie der Ehegatte oder Lebenspartner*in der verstorbenen Person.

Zulässig ist der Antrag jedoch nur für deutsche Staatsangehörige.  Gleiches gilt für  Staatenlose, heimatlose Ausländer sowie ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtstellung der Flüchtlinge vom 28.07.1951 mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.

Eine dieser Eigenschaften muss bei der im Ausland verstorbenen Person vorgelegen haben.


Unterlagen

Für die Beantragung der Beurkundung eines Sterbefalles im Ausland werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:

  • Sterbeurkunde
  • Totenschein
  • beglaubigter Geburtenregisterausdruck
  • Geburtsurkunde (bei Geburt im Ausland)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über den letzten Wohnsitz
  • Nachweis über den Familienstand
  • Nachweis der letzten Eheschließung/Lebenspartnerschaftbegründung (zum Beispiel Eheurkunde, Ehevertrag, Heiratsurkunde)
  • falls die Ehe/Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht: Nachweise über die Auflösung (zum Beispiel Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, Sterbeurkunde)
  • für Vertriebene/Spätaussiedler: Vertriebenenausweis und Registrierschein
  • Einbürgerungsurkunde oder ein entsprechender Staatsangehörigkeitsnachweis
  • Bescheinigungen über Namensänderungen

Welche weiteren Unterlagen vorzulegen sind und welche mit einer Apostille oder Legalisation versehen werden müssen, ist vom Einzelfall abhängig. Bitte setzen Sie sich daher in jedem Fall persönlich, telefonisch oder per E-Mail mit dem Standesamt in Verbindung. Dort erhalten Sie dann weitere Informationen, die speziell auf Ihren Fall abgestellt sind. Hierbei besteht die Möglichkeit, einen persönlichen Termin auszumachen, um Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen.

Sämtliche Urkunden, Dokumente und Bescheinigungen sind im Original vorzulegen. Kopien reichen für eine Vorgangsbearbeitung nicht aus.

Allen Unterlagen in fremder Sprache sind deutsche Übersetzungen, von einem öffentlich beeidigten Übersetzer gefertigt, beizufügen. Urkunden, die nicht in lateinischer Schrift verfasst sind, bedürfen der Übersetzung nach der entsprechenden Transliterationsnorm.


Fristen

Der Antrag kann zeitlich unbefristet gestellt werden.


Kosten

Beurkundung eines ausländischen Sterbefalles: 21,00 €

Sterbeurkunde: 10,00€

Im Einzelfall können weitere Kosten entstehen.


Zahlungsweisen

Barzahlung

EC-Karte


Bearbeitungsdauer

Zur Bearbeitungsdauer können keine Angaben gemacht werden.

Zuständige Einrichtung
Sonderaufgaben (u.a. Nachbeurkundungen)
Hollestr. 3
45127 Essen
Fax: +49 201 88-33480
E-Mail: sonderaufgaben@einwohneramt.essen.de
Beurkundung eines Sterbefalls im Ausland

Für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall kann ein Antrag auf Beurkundung dieses Sterbefalles in einem deutschen Sterbefallregister gestellt werden.

Wann und wo kann der Antrag gestellt werden? 

Der Antragsteller wendet sich zunächst an das Standesamt des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts des Verstorbenen

Für die Beantragung der Beurkundung eines Sterbefalles im Ausland werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:

  • Sterbeurkunde
  • Totenschein
  • beglaubigter Geburtenregisterausdruck
  • Geburtsurkunde (bei Geburt im Ausland)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über den letzten Wohnsitz
  • Nachweis über den Familienstand
  • Nachweis der letzten Eheschließung/Lebenspartnerschaftbegründung (zum Beispiel Eheurkunde, Ehevertrag, Heiratsurkunde)
  • falls die Ehe/Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht: Nachweise über die Auflösung (zum Beispiel Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, Sterbeurkunde)
  • für Vertriebene/Spätaussiedler: Vertriebenenausweis und Registrierschein
  • Einbürgerungsurkunde oder ein entsprechender Staatsangehörigkeitsnachweis
  • Bescheinigungen über Namensänderungen

Welche weiteren Unterlagen vorzulegen sind und welche mit einer Apostille oder Legalisation versehen werden müssen, ist vom Einzelfall abhängig. Bitte setzen Sie sich daher in jedem Fall persönlich, telefonisch oder per E-Mail mit dem Standesamt in Verbindung. Dort erhalten Sie dann weitere Informationen, die speziell auf Ihren Fall abgestellt sind. Hierbei besteht die Möglichkeit, einen persönlichen Termin auszumachen, um Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen.

Sämtliche Urkunden, Dokumente und Bescheinigungen sind im Original vorzulegen. Kopien reichen für eine Vorgangsbearbeitung nicht aus.

Allen Unterlagen in fremder Sprache sind deutsche Übersetzungen, von einem öffentlich beeidigten Übersetzer gefertigt, beizufügen. Urkunden, die nicht in lateinischer Schrift verfasst sind, bedürfen der Übersetzung nach der entsprechenden Transliterationsnorm.

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Sonderaufgaben (u.a. Nachbeurkundungen)
Hollestr. 3 45127 Essen
Fax +49 201 88-33480