Als Fortführungsvermessung bezeichnet man Vermessungen zur Grundstücksteilung oder Gebäudeeinmessungen nach dem Vermessungs- und Katastergesetz (VermKatG).
Fortführungsvermessungen sind Vermessungen zur Fortführung des Liegenschaftskatasters. Hierzu gehören hauptsächlich Teilungsvermessungen an Grundstücken (Flurstücken), aber auch z. B. Gebäudeeinmessungen des vorhandenen Gebäudebestandes, mit dem dann in die Liegenschaftskarte vervollständigt wird.
Kosten
Für diese Dienstleistung fallen Gebühren an. |
Diese Dienstleistung wird in NRW auch von den niedergelassenen Öffentlich bestellten Vermessungs-Ingenieur/innen (ÖbVI) durchgeführt.
Weitere Informationen
Dienste finden:
- Zuständige Einrichtungen
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- Vermessung
- Lindenallee 10
- 45127 Essen
- Tel: +49 201 8862300
- Fax: +49 201 8862013
- E-Mail: vermessung@amt62.essen.de
- Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Gerhard Vossen Leiter
- Tel.:
- +49 201 8862300
- E-Mail:
- gerhard.vossen@amt62.essen.de