Als Fortführungsvermessung bezeichnet man Vermessungen zur Grundstücksteilung oder Gebäudeeinmessungen nach dem Vermessungs- und Katastergesetz (VermKatG).
Fortführungsvermessungen sind Vermessungen zur Fortführung des Liegenschaftskatasters. Hierzu gehören hauptsächlich Teilungsvermessungen an Grundstücken (Flurstücken), aber auch z. B. Gebäudeeinmessungen des vorhandenen Gebäudebestandes, mit dem dann in die Liegenschaftskarte vervollständigt wird.
Für diese Dienstleistung fallen Gebühren an. |
Diese Dienstleistung wird in NRW auch von den niedergelassenen Öffentlich bestellten Vermessungs-Ingenieur/innen (ÖbVI) durchgeführt.
Dienste finden:
- Zuständige Einrichtung
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- Vermessung
- Lindenallee 10
- 45127 Essen
- Tel: +49 201 88-62300
- Fax: +49 201 88-62013
- E-Mail: vermessung@amt62.essen.de