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Für Beleihungsprüfungen und in nachbarrechtlichen Angelegenheiten wird die Lage von Gebäuden zur Grundstücksgrenze in einer Grenzbescheinigung beschrieben und bescheinigt.

Die Grenzbescheinigung wird beispielsweise bei Banken und sonstigen Kreditgebern benötigt, um evtl. Überbauten feststellen zu können.


Kosten

Für diese Dienstleistung fallen Gebühren an.

Zuständige Einrichtungen
Vermessung
Lindenallee 10
45127 Essen
Tel: +49 201 88-62300
Fax: +49 201 88-62013
E-Mail: vermessung@amt62.essen.de
Amt für Geoinformation, Vermessung und Kataster
Zuständige Kontaktpersonen

Frau Heike Schwenzfeier Überwachung der Gebäudeeinmessungspflicht, Geschäftsbuch

Tel.:
+49 201 88-62313
E-Mail:
heike.schwenzfeier@amt62.essen.de
Grenzbescheinigung für Grundstücke

Die Grenzbescheinigung wird beispielsweise bei Banken und sonstigen Kreditgebern benötigt, um evtl. Überbauten feststellen zu können.

Vermessung, Grundstück, Grundstücksgrenze, Grenze, Grenzeinhaltungsbescheinigung, Beleihungsprüfung, Überbau https://service.essen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/51829/show
Vermessung
Lindenallee 10 45127 Essen
Telefon +49 201 88-62300
Fax +49 201 88-62013

Frau

Heike

Schwenzfeier

Überwachung der Gebäudeeinmessungspflicht, Geschäftsbuch

+49 201 88-62313
heike.schwenzfeier@amt62.essen.de
Amt für Geoinformation, Vermessung und Kataster
Lindenallee 10 45127 Essen
Telefon +49 201 88-62000
Fax +49 201 8862005

Frau

Heike

Schwenzfeier

Überwachung der Gebäudeeinmessungspflicht, Geschäftsbuch

+49 201 88-62313
heike.schwenzfeier@amt62.essen.de