Für Beleihungsprüfungen und in nachbarrechtlichen Angelegenheiten wird die Lage von Gebäuden zur Grundstücksgrenze in einer Grenzbescheinigung beschrieben und bescheinigt.
Die Grenzbescheinigung wird beispielsweise bei Banken und sonstigen Kreditgebern benötigt, um evtl. Überbauten feststellen zu können.
Für diese Dienstleistung fallen Gebühren an.
Dienste finden:
- Zuständige Einrichtungen
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- Vermessung
- Lindenallee 10
- 45127 Essen
- Tel: +49 201 88-62300
- Fax: +49 201 88-62013
- E-Mail: vermessung@amt62.essen.de
- Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Heike Schwenzfeier Überwachung der Gebäudeeinmessungspflicht, Geschäftsbuch
- Tel.:
- +49 201 88-62313
- E-Mail:
- heike.schwenzfeier@amt62.essen.de