Für Beleihungsprüfungen und in nachbarrechtlichen Angelegenheiten wird die Lage von Gebäuden zur Grundstücksgrenze in einer Grenzbescheinigung beschrieben und bescheinigt.
Die Grenzbescheinigung wird beispielsweise bei Banken und sonstigen Kreditgebern benötigt, um evtl. Überbauten feststellen zu können.
Kosten
Für diese Dienstleistung fallen Gebühren an.
Dienste finden:
- Zuständige Einrichtungen
-
- Vermessung
- Lindenallee 10
- 45127 Essen
- Tel: +49 201 8862300
- Fax: +49 201 8862013
- E-Mail: vermessung@amt62.essen.de
- Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Heike Schwenzfeier Überwachung der Gebäudeeinmessungspflicht, Geschäftsbuch
- Tel.:
- +49 201 8862313
- E-Mail:
- heike.schwenzfeier@amt62.essen.de