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Einrichtung eines personenbezogenen Parkplatzes für Schwerbehinderte


Bei Vorliegen von Parkraumnot kann für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder Blinden ein Parkplatz im unmittelbaren Umfeld von Wohnung oder Arbeitsstätte eingerichtet werden.

Eine Übersicht Ihrer Kontaktpersonen finden Sie im Telefonbuch der Stadt Essen.


§ 45 Straßenverkehrs-Ordnung


  • EU-Parkauweis für Schwerbehinderte
  • Besitz eines eigenen Kraftfahrzeuges, das hauptsächlich zur Verfügung steht
  • Es darf kein privater Stellplatz oder eine Garage, bzw. Tiefgaragenstellplatz zur Verfügung stehen
  • Die örtlichen Voraussetzungen müssen die Einrichtung eines Behindertenparkplatzes zulassen

Personalausweis, Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal aG und/oder Bl, EU-Parkausweis für Schwerbehinderte