Einrichtung eines personenbezogenen Parkplatzes für Schwerbehinderte
Bei Vorliegen von Parkraumnot kann für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder Blinden ein Parkplatz im unmittelbaren Umfeld von Wohnung oder Arbeitsstätte eingerichtet werden.
Rechtsgrundlagen
§ 45 Straßenverkehrs-Ordnung
Voraussetzungen
- EU-Parkauweis für Schwerbehinderte
- Besitz eines eigenen Kraftfahrzeuges, das hauptsächlich zur Verfügung steht
- Es darf kein privater Stellplatz oder eine Garage, bzw. Tiefgaragenstellplatz zur Verfügung stehen
- Die örtlichen Voraussetzungen müssen die Einrichtung eines Behindertenparkplatzes zulassen
Unterlagen
Personalausweis, Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal aG und/oder Bl, EU-Parkausweis für Schwerbehinderte
Hinweise und Besonderheiten
Dienste finden:
- Zuständige Einrichtung
-
- Verkehrsmanagement
- Alfredstraße 163
- 45131 Essen
- Tel: +49 201 88-66529
- Zuständige Kontaktpersonen
-
Herr Oertgen Verkehrsregelungen/Beschilderungen Stadtbezirke: I, III , V
- Tel.:
- +49 201 88-66520
- E-Mail:
- michael.oertgen@amt66.essen.de
-
Herr Schiffers Verkehrsregelungen und Beschilderungen im Stadtbezirk IV
- Tel.:
- +49 201 88-66522
- E-Mail:
- r.schiffers@amt66.essen.de
-
Frau Kronwitter Verkehrsregelungen und Beschilderungen im Stadtbezirk II und Stadtbezirk IX
- Tel.:
- +49 201 88-66523
- E-Mail:
- m.kronwitter@amt66.essen.de
-
Herr Heise Verkehrsregelungen/Beschilderungen im Stadtbezirk V (Altenessen-Nord), VI (Katernberg, Schonnebeck, Stoppenberg), VII (Freisenbruch, Horst, Kray, Leithe, Steele) u. VIII (Burgaltendorf,Byfang,Heisingen,K'dreh, Überruhr)
- Tel.:
- +49 201 88-66524
- E-Mail:
- andreas.heise@amt66.essen.de