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Einrichtung eines personenbezogenen Parkplatzes für Schwerbehinderte


Bei Vorliegen von Parkraumnot kann für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder Blinden ein Parkplatz im unmittelbaren Umfeld von Wohnung oder Arbeitsstätte eingerichtet werden.

Eine Übersicht Ihrer Kontaktpersonen finden Sie im Telefonbuch der Stadt Essen.


§ 45 Straßenverkehrs-Ordnung


  • EU-Parkauweis für Schwerbehinderte
  • Besitz eines eigenen Kraftfahrzeuges, das hauptsächlich zur Verfügung steht
  • Es darf kein privater Stellplatz oder eine Garage, bzw. Tiefgaragenstellplatz zur Verfügung stehen
  • Die örtlichen Voraussetzungen müssen die Einrichtung eines Behindertenparkplatzes zulassen

Personalausweis, Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal aG und/oder Bl, EU-Parkausweis für Schwerbehinderte



Zuständige Einrichtungen
Verkehrsmanagement inkl. wegweisende Beschilderung
Alfredstraße 163
45131 Essen
Tel: +49 201 88-0
Fax: +49 201 88-66529
Verkehrs- und Baustellenmanagement / Koordinierungsstelle Veranstaltungen / Geschäftsführung Unfallkommission / Straßen- und Wegerecht
Zuständige Kontaktpersonen

Herr Schiffers Verkehrsregelungen/Beschilderungen im Stadtbezirk IV (Bedingrade, Bergeborbeck, Bochold, Borbeck, Dellwig, Frintrop, Gerschede, Schönebeck)

Tel.:
+49 201 88-66522
E-Mail:
r.schiffers@amt66.essen.de

Frau Kronwitter Verkehrsregelungen/Beschilderungen im Stadtbezirk II (Rüttenscheid), IX (Bredeney, Fischlaken, Heidhausen, Kettwig, Schuir, Werden)

Tel.:
+49 201 88-66523
E-Mail:
m.kronwitter@amt66.essen.de

Herr Heise Verkehrsregelungen/Beschilderungen im Stadtbezirk VI , VII , VIII

Tel.:
+49 201 88-66524
E-Mail:
andreas.heise@amt66.essen.de

Herr Klemt Verkehrsregelungen/Beschilderungen im Stadtbezirk II (Bergerhausen, Rellinghausen, Stadtwald), III

Tel.:
+49 201 88-66520
E-Mail:
fabian.klemt@amt66.essen.de

Herr Latza Verkehrsregelungen/Beschilderungen im Stadtbezirk I , V

Tel.:
+49 201 88-66525
E-Mail:
michael.latza@amt66.essen.de