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Als Grundstücksteilung  bezeichnet man Vermessungen zur Bildung neuer Flurstücke im Liegenschaftskataster entsprechend dem Vermessungs- und Katastergesetz (VermKatG).


Sie wollen einen Teil Ihres Grundstückes verkaufen, im Grundbuch belasten oder durch Ihren Hypothekengeber beleihen?

Dann müssen Sie es zuvor in zwei oder mehr Flurstücke aufteilen lassen.

Teilungsantrag
Hierfür benötigen Sie zunächst eine Teilungsgenehmigung. Falls Sie uns mit der Grundstücksteilung beauftragen, stellen wir für Sie den Teilungsantrag und soweit erforderlich Anträge auf Eintragung einer Baulast beim Bauordnungsamt der Stadt Essen. In einem gemeinsamen Gespräch mit Ihnen, dem Planungsbüro oder Bauträger*in, erörtern wir vorher Ihre Wünsche und Vorstellungen hinsichtlich der Lage der neuen Grenzen. Zusätzlich beraten wir Sie zu möglichen baurechtlichen Problemen.

Das Ergebnis bildet die Grundlage für den Teilungsantrag, der einen Lageplan mit den neuen Grenzen enthält.

Zerlegung
Liegt die Teilungsgenehmigung für Ihr Grundstück vor, wird dieses in einzelne Flurstücke zerlegt. Vorher überprüft unser Messtrupp alle erforderlichen alten Grundstücksgrenzen, um die Übereinstimmung zwischen Kataster und örtlichem Grenzverlauf zu gewährleisten. Dabei ersetzt unser Außendienst fehlende alte Grenzzeichen im beauftragten Umfang.

Anschließend werden die neuen Grenzen entsprechend der Teilungsgenehmigung in die Örtlichkeit übertragen und abgemarkt (zum Beispiel mit Grenzsteinen, Meißelzeichen, Nägel).

Grenztermin
Das Amt für Geoinformation, Vermessung und Kataster lädt Sie und Ihre von neuen Grenzzeichen betroffenen Nachbarn zu einem Grenztermin ein. Bei diesem Grenztermin zeigen wir die neuen Grenzen in der Örtlichkeit an. Ziel ist es, dass Sie und Ihre Nachbarn die festgestellten Grenzen und Grenzzeichen anerkennen.

In der Grenzniederschrift beurkundet unser/e Mitarbeiter*in den neuen Grenzverlauf. Alle Beteiligten erhalten eine Skizze zur Grenzniederschrift.

Neue Flurstücke
Liegen keine Einwände gegen den Grenzverlauf vor, reicht das Vermessungsamt die kompletten Unterlagen dem Katasteramt zur Übernahme in den Liegenschaftsnachweis (ALKIS) ein. Nachdem alle neuen Flurstücke gebildet sind, erfolgt durch ein automatisiertes Verfahren die Eintragung in Ihr Grundbuch.

Danach können Ihre verkauften Flurstücke im Grundbuch umgeschrieben oder Belastungen für die neuen Flurstücke eingetragen werden.


In einem Beratungsgespräch klären wir mit Ihnen als Eigentümeri*in, Bauherr*in oder Architekt*innen offene Fragen und anfallende Kosten. Diese Dienstleistung wird in NRW auch von den niedergelassenen öffentlich bestellten Vermessungs-Ingenieur*innen (ÖbVI) durchgeführt.


Zuständige Einrichtung
Vermessung
Lindenallee 10
45127 Essen
Tel: +49 201 88-62300
Fax: +49 201 88-62013
E-Mail: vermessung@amt62.essen.de