Zur Bebauung oder Teilung eines Grundstücks oder zur exakten Feststellung der Grundstücksgrenzen muss das Grundstück vermessen werden.
Weitere Angaben befinden sich unter der Leistungsbezeichnung Amtlicher Lageplan, Gebäudeeinmessung und Teilungsvermessung
Für diese Dienstleistung fallen Gebühren an.
Dienste finden:
- Zuständige Einrichtungen
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- Vermessung
- Lindenallee 10
- 45127 Essen
- Tel: +49 201 88-62300
- Fax: +49 201 88-62013
- E-Mail: vermessung@amt62.essen.de
- Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Dr. Krückhans Leiter
- Tel.:
- +49 201 88-62300
- E-Mail:
- martin.krueckhans@amt62.essen.de