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Sie beziehen Sozialhilfe, Grundsicherung oder Asylbewerberleistung?
Dann können Sie sich von der Zahlung des Rundfunkbeitrages befreien lassen. 
Den Antrag finden Sie bei untenstehendem Link. 
Dafür bitten Sie bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter/Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin um eine Bescheinigung für die Befreiung.
Sobald Sie diese erhalten haben, schicken Sie den Antrag auf Befreiung/Ermäßigung von der Rundfunkbeitragspflicht ausgefüllt und mit der von hier erhaltenen Bescheinigung an:


ARD ZDF Deutschlandradio 
Beitragsservice 
50656 Köln


Weitere Informationen

Antrag Befreiung Rundfunkbeitrag

Zuständige Einrichtung
Soziale Dienstleistungen
Steubenstr. 53
45121 Essen
Tel: +49 201 88-50555
Fax: +49 201 88-50153
Rundfunkgebührenbefreiung

Antrag Befreiung Rundfunkbeitrag

Rundfunkgebühren, Sozialhilfe, Grundsicherung, Asylbewerberleistungen https://service.essen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/52355/show
Soziale Dienstleistungen
Steubenstr. 53 45121 Essen
Telefon +49 201 88-50555
Fax +49 201 88-50153