Mehrbedarfe umfassen Bedarfe, die nicht durch die Regelleistung abgedeckt sind. Sie werden grundsätzlich in pauschalierter Höhe geleistet, für:
- Werdende Mütter, ab der 13. Schwangerschaftswoche
- Alleinerziehende, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern im gemeinsamen Haushalt leben
- Personen die im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen Gehbehinderung oder außergewöhnliche Gehbehinderung sind und über 65 Jahre alt oder erwerbsgemindert sind
- Leistungsberechtigte, die aus medizinischen Gründen einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen
- Leistungsberechtigte, die eine dezentrale Warmwassererzeugung über einen Durchlauferhitzer oder Gastherme haben.
In Härtefällen können unabweisbare laufende besondere Bedarfe in tatsächlicher Höhe übernommen werden. Diese sind jeweils im Einzelfall gesondert zu prüfen.
Dienste finden:
- Zuständige Einrichtung
-
- Soziale Dienstleistungen
- Steubenstr. 53
- 45138 Essen
- Tel: +49 201 88-50555
- Fax: +49 201 88-50153