Mehrbedarfe umfassen Bedarfe, die nicht durch die Regelleistung abgedeckt sind. Sie werden grundsätzlich in pauschalierter Höhe geleistet, für:
- Werdende Mütter, ab der 13. Schwangerschaftswoche
- Alleinerziehende, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern im gemeinsamen Haushalt leben
- Personen die im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen Gehbehinderung oder außergewöhnliche Gehbehinderung sind und über 65 Jahre alt oder erwerbsgemindert sind
- Leistungsberechtigte, die aus medizinischen Gründen einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen
- Leistungsberechtigte, die eine dezentrale Warmwassererzeugung über einen Durchlauferhitzer oder Gastherme haben.
In Härtefällen können unabweisbare laufende besondere Bedarfe in tatsächlicher Höhe übernommen werden. Diese sind jeweils im Einzelfall gesondert zu prüfen.
- Zuständige Einrichtung
-
- Soziale Dienstleistungen
- Altendorfer Str. 103
- 45143 Essen
- Tel: +49 201 88-50555
- Fax: +49 201 88-50153