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Als Kunde oder Kundin des WSC haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einen Daueraufenthalt EU nach §9a AufenthG zu beantragen.


Wenn Sie Bürgerin oder Bürger eines Drittstaates sind und sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig mit Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis zum Daueraufenthalt–EU nach § 9a Aufenthaltsgesetz beantragen.

Vorrausetzung für die Anspruchnahme aller Dienstleistungen ist die vorherige (Wohnsitz-) Anmeldung in Essen. Wenn Sie einen Termin für die Anmeldung benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch unter 0201 - 8838883. 


Wenn Sie Bürgerin oder Bürger eines Drittstaates sind und sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig mit Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis zum Daueraufenthalt–EU nach § 9a Aufenthaltsgesetz beantragen.

Vorrausetzung für die Anspruchnahme aller Dienstleistungen ist die vorherige (Wohnsitz-) Anmeldung in Essen. Wenn Sie einen Termin für die Anmeldung benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch unter 0201 - 8838883. 



Um diese Leistung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
 
  • Rechtmäßiger AufenthaltSie müssen sich mindestens fünf Jahre ununterbrochen mit einem gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland aufgehalten haben.
  • Nachweis der Lebensunterhaltssicherung: Sie müssen nachweisen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können, z.B. durch einen Arbeitsvertrag oder andere Einkommensnachweise. 
  • Sprachkenntnisse: Sie müssen über ausreichende Sprachkenntnisse verfügenum die Erlaubnis zu erhalten. 
     
     
 

  • Reisepass
  • Aktueller Aufenthaltstitel + Zusatzblatt
  • B1 Zertifikat in Deutsch
  • 60 Monate Rentenversicherungsverlauf (erhalten Sie von der Deutschen Rentenversicherung)
  • Mietvertrag
  • Arbeitsvertrag
  • letzten 8 Lohnabrechnungen
  • Hochschulabschluss
  • Nachweis Ihres Arbeitgebers, dass Sie in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis stehen
  • Krankenversicherungsnachweis

Umfassende Informationen zu den Verwaltungsgebühren finden Sie in Kapitel 3 der Aufenthaltsverordnung.

 


Falsche und unvollständige Angaben sind von Nachteil.


Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für Sie von Nachteil sein.
Sie werden darauf hingeweisen, dass es eine Straftat ist, im Antrag oder im weiteren Verfahren falsche oder unvollständige Angaben zu machen, um ein aufenthaltsrechtliches Dokument zu erhalten.
Ebenfalls ist es strafbar, ein so beschaffenes Dokument wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr zu verwenden (§ 95 Absatz 2 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz.)
In der Folge kann ein bereits erteilter Aufenthaltstitel zurückgenommen werden.


Weitere Informationen finden Sie auf dem Portal der Bundesregierung.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Dienstleistungen des WSC haben wir hier für Sie aufbereitet.


Antragstellung:

Nachdem Sie sich in Essen angemeldet haben, können Sie unter den o.g. Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis beim WSC beantragen. Hierzu übersenden Sie die erforderlichen Unterlagen an das WSC. Die zuständigen Sachbearbeitenden werden Ihren Antrag prüfen und ggf. weitere Unterlagen anfordern. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie bei positivem Entscheid eine Einladung zur Vorsprache. Sollte Ihre Antrag negativ entschieden werden, so erhalten Sie eine Mitteilung über die Ablehnungsgründe.

Für den Aufenthaltstitel werden Fingerabdrücke, eine Unterschrift sowie ein biometrisches Lichtbild benötigt. Diese können Sie direkt vor Ort im WSC erstellen, ein vorheriger Gang zum Fotografen/zur Fotografin ist nicht mehr erforderlich.

Der kostenpflichtige Aufenthaltstitel ist vor Ort zu bezahlen. Mit EC-Karte können Sie dies direkt am Platz Ihrer Ansprechperson erledigen.

Abholung:

Nach der erfolgreichen Antragsstellung wird der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) durch die Bundesdruckerei erstellt. Bei Ihrer Vorsprache erhalten Sie einen Termin zur Abholung. Sollten Sie den Termin nicht selbst wahrnehmen können, haben Sie die Möglichkeit den Titel von einer bevollmächtigten Person abholen zu lassen.

 


Downloads
Infobroschüre eAT
Vermieterbescheinigung (WSC)
Zuständige Einrichtung
Welcome- und ServiceCenter Essen (WSC)
Dietrich-Oppenberg-Platz 1
45127 Essen
Tel: +49 201 88-38777