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Das Welcome- und ServiceCenter Essen (WSC) ist die zentrale Anlaufstelle für internationale Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker im Anerkennungsverfahren, die in Essen leben und ihre Approbation anerkennen lassen möchten. Es ermöglicht die schnelle und unkomplizierte Bearbeitung aufenthaltsrechtlicher Anliegen.


Wenn Sie nach Deutschland eingereist sind und Ihre ausländische Appobation als Mediziner oder Medizinerin anerkennen lassen wollen, können Sie einen Aufenthaltstitel nach §16d AufenthG beantragen. Dies ist die Aufenthaltserlaubnis für die Zeit des Anerkennungsverfahren.

Für dieses Anliegen können Sie direkt unsere Online-Terminvereinbarung nutzen und einen persönlichen Termin zur Beantragung des Aufenthaltstitels im Welcome- und ServiceCenter vereinbaren.

Vorrausetzung für die Anspruchnahme aller Dienstleistungen ist die vorherige (Wohnsitz-) Anmeldung in Essen. Wenn Sie einen Termin für die Anmeldung benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch unter +49 201 88-38883. 


Wenn Sie nach Deutschland eingereist sind und Ihre ausländische Appobation als Mediziner oder Medizinerin anerkennen lassen wollen, können Sie einen Aufenthaltstitel nach §16d AufenthG beantragen. Dies ist die Aufenthaltserlaubnis für die Zeit des Anerkennungsverfahren.

Für dieses Anliegen können Sie direkt unsere Online-Terminvereinbarung nutzen und einen persönlichen Termin zur Beantragung des Aufenthaltstitels im Welcome- und ServiceCenter vereinbaren.

Vorrausetzung für die Anspruchnahme aller Dienstleistungen ist die vorherige (Wohnsitz-) Anmeldung in Essen. Wenn Sie einen Termin für die Anmeldung benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch unter +49 201 88-38883. 



  • Defizitbescheid bzw. Feststellungsbescheid 
  • Qualifikationsmaßnahme
  • Gesicherter Lebensunterhalt
  • Krankenversicherung
  • Hauptwohnsitz in Essen

Bitte bringen Sie zum Termin folgende Unterlagen im Original mit:

  • Ihren gültigen Pass
  • Ihren aktuellen Aufenthaltstitel
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, in Form eines QR-Codes oder vor Ort gegen eine Gebühr von 6 €
  • aktuelle Versicherungsbestätigung der Krankenkasse
  • Finanzierungsnachweis 
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  •  eine aktuelle Teilnahmebestätigung des Sprachkurses (falls vorhanden)
  • die bisher erworbenen Zertifikate (A1,A2,B1…) (falls vorhanden)
  • Feststellungsbescheid der Bezirksregierung 
  • Nachweis Fachsprachenprüfung
  • Nachweis Kenntnisprüfung
  • Nachweise über sonstige Qualifikationsmaßnahmen

Umfassende Informationen zu den Verwaltungsgebühren finden Sie in Kapitel 3 der Aufenthaltsverordnung.


Bitte bringen Sie zum persönlichen Termin alle in der Terminbestätigung geforderten Unterlagen mit. Anderenfalls kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.

Falsche und unvollständige Angaben sind von Nachteil.

Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für Sie von Nachteil sein.
Sie werden darauf hingeweisen, dass es eine Straftat ist, im Antrag oder im weiteren Verfahren falsche oder unvollständige Angaben zu machen, um ein aufenthaltsrechtliches Dokument zu erhalten.
Ebenfalls ist es strafbar, ein so beschaffenes Dokument wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr zu verwenden (§ 95 Absatz 2 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz.)
In der Folge kann ein bereits erteilter Aufenthaltstitel zurückgenommen werden.



Antragstellung:

Nachdem Sie sich in Essen angemeldet haben, können Sie unter den o.g. Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis beim WSC beantragen. Hierzu nutzen Sie am besten die Online-Terminvereinbarung. Sie erhalten direkt im Anschluss einen Termin zur persönlichen Antragsabgabe. Bitte bringen Sie zum Termin alle in der Bestätigung aufgeführten Unterlagen im Original mit.

Termin vor Ort:

Wenn Sie im WSC eintreffen, checken Sie am einfachsten direkt per Smartphone mit Klick auf den entsprechenden Link in der Terminbestätigung ein. Sie erhalten dann Ihre Wartenummer direkt aufs Handy. Sie haben zudem die Möglichkeit sich über den mit der E-Mail gesendeten QR-Code an den neuen Service-Terminals vor Ort einzuscannen oder per Angabe des Geburtsdatums am Service-Terminal einzuchecken. In beiden Fällen druckt dann das Service-Terminal die Wartenummer aus. Diese wird dann durch die Mitarbeitenden aufgerufen.

Für den Aufenthaltstitel werden Fingerabdrücke, eine Unterschrift sowie ein biometrisches Lichtbild benötigt. Diese können Sie direkt vor Ort im WSC erstellen, ein vorheriger Gang zum Fotografen/zur Fotografin ist nicht mehr erforderlich.

Der kostenpflichtige Aufenthaltstitel ist vor Ort zu bezahlen. Mit EC-Karte können Sie dies direkt am Platz Ihrer Ansprechperson erledigen.

Abholung:

Nach der erfolgreichen Antragsstellung wird der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) durch die Bundesdruckerei erstellt. Bei Ihrer Vorsprache erhalten Sie einen Termin zur Abholung. Sollten Sie den Termin nicht selbst wahrnehmen können, haben Sie die Möglichkeit den Titel von einer bevollmächtigten Person abholen zu lassen.


Downloads
Infobroschüre Aufenthaltstitel
Vermieterbescheinigung (WSC)
Zuständige Einrichtung
Welcome- und ServiceCenter Essen (WSC)
Dietrich-Oppenberg-Platz 1
45127 Essen
Tel: +49 201 88-38777