Kinder und Jugendliche aus Familien, die Sozialhilfe (Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, SGB XII), Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz (AsylbLG), Wohngeld (WoGG) oder dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG, Kinderzuschlag) beziehen, können auch Hilfen über das Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.Das Amt für Soziales und Wohnen ist für diesen Personenkreis zuständig.
Unter den entsprechenden Voraussetzungen werden folgende Leistungen finanziert:
- Hilfen für Lernförderung
- Teilhabemöglichkeiten am sozialen und kulturellen Leben (angeleitete Aktivitäten im Bereich Sport, Kultur, Freizeit)
- ein Zuschuss zum gemeinschaftlichen Mittagessen in Kita und Schule sowie in der Kindertagespflege
- Kita- und Schulausflüge sowie mehrtägige Klassenfahrten
- Schüler-Beförderungskosten
- Aufwendungen für den persönlichen Schulbedarf
Zum 02. Januar 2026 erfolgte bei der Stadt Essen eine Neuorganisation im Bereich Bildung und Teilhabe.
Seitdem gilt:
Das Amt für Soziales und Wohnen ist zuständig für Bürger*innen, die Bildungs- und Teilhabeleistungen im Rahmen des Wohngeldgesetzes (WoGG), dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG, Kinderzuschlag), dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sowie dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) beantragen.
Das JobCenter Essen ist zuständig für die Antragsbearbeitung für Kinder und Jugendliche aus Familien, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bekommen (Bürgergeld-Empfänger*innen).
Leistungsberechtigte nach dem SGB XII, dem Asylbewerberleitungsgesetz sowie Empfänger*innen von Wohngeld und Kinderzuschlag richten ihre Anträge bitte an:
Amt für Soziales und Wohnen – Bildung und Teilhabe
Altendorfer Str. 103, 45143 Essen
E-Mail: but@sozialamt.essen.de
Alle derzeit gültigen Bescheinigungen und Antragsunterlagen behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit.
Geben Sie zur eindeutigen Zuordnung stets Ihr Aktenzeichen oder Ihre Wohngeldnummer an:
SGB XII (Grundsicherung), Asylbewerberleistungen = Aktenzeichen: 50-…
Wohngeld / Kinderzuschlag = Wohngeldnummer (113000 XXXXX)
Sachstandsanfragen zu BuT-Anträgen können wir derzeit leider nicht telefonisch oder über das Kundencenter beantworten. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Während einer Übergangsphase werden eingehende Anliegen sachgerecht weitergeleitet, sodass die Bearbeitung in jedem Fall gewährleistet bleibt.
Zum 02. Januar 2026 erfolgte bei der Stadt Essen eine Neuorganisation im Bereich Bildung und Teilhabe.
Seitdem gilt:
Das Amt für Soziales und Wohnen ist zuständig für Bürger*innen, die Bildungs- und Teilhabeleistungen im Rahmen des Wohngeldgesetzes (WoGG), dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG, Kinderzuschlag), dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sowie dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) beantragen.
Das JobCenter Essen ist zuständig für die Antragsbearbeitung für Kinder und Jugendliche aus Familien, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bekommen (Bürgergeld-Empfänger*innen).
Leistungsberechtigte nach dem SGB XII, dem Asylbewerberleitungsgesetz sowie Empfänger*innen von Wohngeld und Kinderzuschlag richten ihre Anträge bitte an:
Amt für Soziales und Wohnen – Bildung und Teilhabe
Altendorfer Str. 103, 45143 Essen
E-Mail: but@sozialamt.essen.de
Alle derzeit gültigen Bescheinigungen und Antragsunterlagen behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit.
Geben Sie zur eindeutigen Zuordnung stets Ihr Aktenzeichen oder Ihre Wohngeldnummer an:
SGB XII (Grundsicherung), Asylbewerberleistungen = Aktenzeichen: 50-…
Wohngeld / Kinderzuschlag = Wohngeldnummer (113000 XXXXX)
Sachstandsanfragen zu BuT-Anträgen können wir derzeit leider nicht telefonisch oder über das Kundencenter beantworten. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Während einer Übergangsphase werden eingehende Anliegen sachgerecht weitergeleitet, sodass die Bearbeitung in jedem Fall gewährleistet bleibt.
Für die Antragstellung von Bildung und Teilhabe-Leistungen benötigen Sie
- einen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
- einen aktuellen Bewilligungsbescheid (Wohngeldbescheid, Sozialhilfebescheid oder Bescheid vom Bezug von Asylbewerberleistungen
- spezifische Nachweise je nach Leistung, zum Beispiel
- Schulbescheinigung
- Rechnungen/Quittungen für zum Beispiel Klassenfahrten, Nachhilfe oder Vereinsbeiträge
- Nachweis Ihrer Bankverbindung (zum Beispiel Kopie der Kontokarte)
- Downloads
- Bescheinigung für einen Anbieterwechsel (außerschulische Lernförderung)
- Antrag auf zusätzliche außerschulische Lernförderung im Bereich "Deutsch als Fremdsprache"
- Antrag auf zusätzliche außerschulische Lernförderung
- Antrag auf Bewilligung eines Kompaktangebotes im Rahmen der zusätzlichen schulischen Lernförderung
- Mittagsverpflegung (ME) - Bescheinigung Teilnahme
- Merkblatt außerschulische Lernförderung
- Zusatzformular LRS Dyskalkulie
- Mittagsverpflegung - Bescheinigung Teilnahme KiTa
- Bescheinigung Schülerbeförderung
- Bescheinigung Fahrt Ausflug KiTa
- Bescheinigung Schulbesuch
- Bescheinigung Sozialkulturelle Teilhabe
- Bescheinigung Schulfahrt/Schulausflug
- Zuständige Einrichtung
-
- Amt für Soziales und Wohnen - Bildung und Teilhabe
- Altendorfer Str. 103
- 45143 Essen
- E-Mail: but@sozialamt.essen.de