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Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind bei Berufseintritt für Minderjährige bestimmte, für sie kostenfreie, ärztliche Untersuchungen vorgeschrieben. Als Nachweis der Kostenübernahme stellt die Meldebehörde den Untersuchungsberechtigungsschein aus.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist vor Aufnahme einer Beschäftigung (Erstuntersuchung) und vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres (Nachuntersuchung) einer oder eines Jugendlichen (unter 18 Jahren) der Unternehmensleitung eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
Für die dazu erforderliche ärztliche Untersuchung (Erst- und Nachuntersuchung) benötigt der oder die Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein.
Der Untersuchungsberechtigungsschein muss vor der Untersuchung beantragt und der Ärztin beziehungsweise dem Arzt bei der Untersuchung ausgehändigt werden.
Beim Wechsel des Unternehmens innerhalb des ersten Jahres ist von dem neuen Unternehmen das Untersuchungsergebnis bei dem bisherigen Unternehmen anzufordern.


Rechtsgrundlagen

§§ 32 ff. Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)


Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass


Kosten

Gebührenfrei


Bearbeitungsdauer

Bei Vorsprache: Sofort

Bei Beantragung über das Serviceportal: Ca. 1 Woche (per Post)

Onlinedienstleistungen
Antrag auf Erteilung eines Untersuchungsberechtigungsscheines
Datenschutzerklärung der Stadt Essen
Untersuchungsberechtigungsschein

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist vor Aufnahme einer Beschäftigung (Erstuntersuchung) und vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres (Nachuntersuchung) einer oder eines Jugendlichen (unter 18 Jahren) der Unternehmensleitung eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
Für die dazu erforderliche ärztliche Untersuchung (Erst- und Nachuntersuchung) benötigt der oder die Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein.
Der Untersuchungsberechtigungsschein muss vor der Untersuchung beantragt und der Ärztin beziehungsweise dem Arzt bei der Untersuchung ausgehändigt werden.
Beim Wechsel des Unternehmens innerhalb des ersten Jahres ist von dem neuen Unternehmen das Untersuchungsergebnis bei dem bisherigen Unternehmen anzufordern.

Personalausweis oder Reisepass

Untersuchungsschein, Jugendarbeitsschutzgesetz, Jugendschutzgesetz https://service.essen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/56360/show
Bürgeramt
Hollestr. 3 45127 Essen
Telefon +49 201 88-33222
Fax +49 201 8833218
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