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Existenzgründung

Gründung beziehungsweise Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit


Förderung einer Existenzgründung durch zum Beispiel Einstiegsgeld oder / und mit Leistungen zur Beschaffung von Sachgütern, einer Beratung, der Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten. Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie von Ihrem Arbeitsvermittler im JobCenter Essen.

Bitte beachten Sie unsere geänderten Öffnungszeiten.

Zweites Sozialgesetzbuch (SGBII)


Antragstellung vor leistungsbegründendem Ereignis



Zuständige Einrichtungen
JobCenter Nord
Altenessener Str. 236
45326 Essen
Fax: +49 201 8856305
E-Mail: nord@jobcenter.essen.de
JobCenter Nord-Ost
JobCenter Nord-West
JobCenter Mitte-Nord
JobCenter Mitte
JobCenter Ost
JobCenter West
JobCenter Süd I
JobCenter Süd II