Gründung beziehungsweise Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
Förderung einer Existenzgründung durch zum Beispiel Einstiegsgeld oder / und mit Leistungen zur Beschaffung von Sachgütern, einer Beratung, der Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten. Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie von Ihrem Arbeitsvermittler im JobCenter Essen.
Bitte beachten Sie unsere geänderten Öffnungszeiten.
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Zweites Sozialgesetzbuch (SGBII)
Antragstellung vor leistungsbegründendem Ereignis
- Zuständige Einrichtungen
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- JobCenter Nord
- Altenessener Str. 236
- 45326 Essen
- Tel: +49 201 88-56999
- Fax: +49 201 88-56305
- E-Mail: nord@jobcenter.essen.de