Eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget soll die Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung unterstützen. Notwendige Kosten können nach vorheriger Antragstellung übernommen werden. Nähere Auskünfte hierzu gibt Ihnen Ihr*e Arbeitsvermittler*in im JobCenter Essen. Auf die Förderung aus dem Vermittlungsbudget besteht kein Rechtsanspruch. Bitte beachten Sie unsere geänderten Öffnungszeiten. |
Rechtsgrundlagen
Zweites Sozialgesetzbuch (SGBII), Drittes Sozialgesetzbuch (SGBIII)
Fristen
Antragstellung vor leistungsbegründendem Ereignis
Weitere Informationen
Dienste finden:
- Zuständige Einrichtungen
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- JobCenter Nord
- Altenessener Str. 236
- 45326 Essen
- Tel: +49 201 88-57988
- Fax: +49 201 8856305
- E-Mail: nord@jobcenter.essen.de