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Zur reibungslosen Durchführung Ihres Umzuges besteht je nach örtlicher Verkehrslage die Möglichkeit, vor Ihrer Haustür eine Parkfläche zu reservieren.

Für die Einrichtung eines Haltverbotsbereichs benötigen Sie eine verkehrsrechtliche Anordnung, die Sie mit Hilfe der Antrags "Umzug" beantragen können.

Die benötigten Haltverbotsschilder mit zeitlichem Zusatzschild sind von Ihnen rechtzeitig mindestens 96 Stunden vor Ihrer Gültigkeit aufzustellen. Die Haltverbotsschilder erhalten Sie bei entsprechenden Servicefirmen, die sich auf die Verkehrssicherung spezialisiert haben und die rechtzeitige Aufstellung übernehmen.

 


Eine Übersicht Ihrer Kontaktpersonen finden Sie unter der Rubrik "Antragsannahme und Innendienst" im Telefonbuch der Stadt Essen.


§ 45 I, VI Straßenverkehrs-Ordnung, Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen


  • Antragsformular
  • Verkehrszeichenplan
  • Verpflichtungserklärung (nur bei privaten Antragstellern)

 


Antragstellung mindestens 15 Tage vor Beginn der Maßnahme. Bei einer notwendigen Aufstellung von Haltverboten ist eine zusätzliche Aufstellfrist von vier Tagen zu berücksichtigen.


Für diese Dienstleistung fallen je nach Art und Umfang Gebühren an. 


  • Überweisung