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Zur reibungslosen Durchführung Ihres Umzuges besteht je nach örtlicher Verkehrslage die Möglichkeit, vor Ihrer Haustür eine Parkfläche zu reservieren.

Für die Einrichtung eines Haltverbotsbereichs benötigen Sie eine verkehrsrechtliche Anordnung, die Sie mit Hilfe der Antrags "Umzug" beantragen können.

Die benötigten Haltverbotsschilder mit zeitlichem Zusatzschild sind von Ihnen rechtzeitig mindestens 96 Stunden vor Ihrer Gültigkeit aufzustellen. Die Haltverbotsschilder erhalten Sie bei entsprechenden Servicefirmen, die sich auf die Verkehrssicherung spezialisiert haben und die rechtzeitige Aufstellung übernehmen.

 


§ 45 I, VI Straßenverkehrs-Ordnung, Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen


  • Antragsformular
  • Verkehrszeichenplan
  • Verpflichtungserklärung (nur bei privaten Antragstellern)

 


Antragstellung mindestens 15 Tage vor Beginn der Maßnahme. Bei einer notwendigen Aufstellung von Haltverboten ist eine zusätzliche Aufstellfrist von vier Tagen zu berücksichtigen.


Für diese Dienstleistung fallen je nach Art und Umfang Gebühren an. 


  • Überweisung


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Antrag Umzug
Verpflichtungserklärung (zusätzlich bei privaten Antragstellern)
Zuständige Einrichtung
Gebühren und Rechtsangelegenheiten
Alfredstraße 163
45131 Essen
Tel: +49 201 88-66540
Fax: +49 201 88-66539
E-Mail: baustellen@amt66.essen.de
Zuständige Kontaktpersonen

Herr Zirpel Antragsannahme und Innendienst

Tel.:
+49 201 88-66544

Frau Yağan Antragsannahme und Innendienst

Tel.:
+49 201 88-66542

Frau Bürger Antragsannahme und Innendienst

Tel.:
+49 201 88-66543