Die Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit dient dem Zweck, offiziell zu klären, ob eine Person die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder nicht. Dieser Prozess ist vor allem dann notwendig, wenn Zweifel am Vorliegen der Staatsangehörigkeit bestehen oder ein Nachweis für Behörden oder internationale Angelegenheiten benötigt wird. Die Feststellung erfolgt durch die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises.
Die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit ist ein Verwaltungsverfahren, das offiziell bestätigt, ob eine Person rechtmäßig die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Dies geschieht in der Regel, wenn:
- Zweifel an der Staatsangehörigkeit bestehen (zum Beispiel bei komplizierten Abstammungsverhältnissen),
- ein Staatsangehörigkeitsausweis benötigt wird, um die Staatsangehörigkeit nachzuweisen, oder
- die Staatsangehörigkeit für rechtsverbindliche Zwecke nachgewiesen werden muss (zum Beispiel für den Zugang zu bestimmten Rechten oder Dienstleistungen).
Eine Feststellung kann in verschiedenen Situationen erforderlich sein, darunter:
- Zweifel am Vorliegen der deutschen Staatsangehörigkeit: Wenn unklar ist, ob eine Person aufgrund ihrer Abstammung, ihrer Geburt oder ihres Aufenthaltsstatus die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, kann eine offizielle Feststellung notwendig werden.
- Nachweis der Staatsangehörigkeit: Manchmal verlangen Behörden oder internationale Institutionen einen offiziellen Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit, den etwa der Reisepass oder der Personalausweis allein nicht ausreichend erbringen können.
- Komplexe Staatsangehörigkeitsfragen: In Fällen, in denen beispielsweise eine Einbürgerung, der Verlust oder der Erwerb der Staatsangehörigkeit infrage steht, kann die Feststellung Klarheit schaffen.
Um die deutsche Staatsangehörigkeit feststellen zu lassen, muss ein Antrag bei der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde gestellt werden. Nach erfolgreicher Feststellung stellt die Behörde einen Staatsangehörigkeitsausweis aus. Dieser Ausweis ist der offizielle Nachweis des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit und kann beispielsweise bei Behörden, Gerichten oder internationalen Anfragen vorgelegt werden.
§ 30 StAG
Welche Unterlagen erforderlich sind, ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Grundsätzlich sind folgende Nachweise stets vorzulegen:
- amtlich oder notariellbeglaubigte Kopie Ihres letzten/aktuellen deutschen und (soweit vorhanden) ausländischen Reisepasses/Personaldokumentes (Seiten mit Passbild und Personal-angaben),
- Geburts- oder Abstammungsurkunden,
- Heiratsurkunden,
- Familienbücher (soweit vorhanden)
sowie gegebenenfalls Unterlagen, die Rückschlüsse auf die deutsche Staatsangehörigkeit zulassen (zum Beispiel: Einbürgerungsurkunden, Bescheinigungen über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, Ernennungsurkunden bei Beamten, etc.)
Im persönlichen Gespräch mit den Sachbearbeitenden erfahren Sie welche Unterlagen in Ihrem konkreten Fall beizubringen sind.
Dienste finden:
- Zuständige Einrichtung
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- Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten (ABH)
- Schederhofstr. 45
- 45145 Essen
- Tel: +49 201 88-38883
- Fax: +49 201 88-38903
- E-Mail: abh@essen.de