Die Feststellung des Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit dient dazu, feststellen zu lassen, dass die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besessen wird. Ist dies der Fall, wird eine Negativbescheinigung (zum Beispiel zur Vorlage bei einer ausländischen Botschaft) ausgestellt. |
Darin wird bescheinigt, dass am Tag der Ausstellung die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besteht und bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch kein Antrag auf Einbürgerung in den deutschen Staatsverband gestellt wurde.
Rechtsgrundlagen
§ 30 StAG
Voraussetzungen
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Unterlagen
Vorlage eines gültigen Nationalpasses. |
Kosten
Die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung der Negativbescheinigung beträgt 25,00 Euro.
Zahlungsweisen
EC-Karte
Hinweise und Besonderheiten
Aktuell ist leider keine Online-Terminvereinbarung möglich. Wir arbeiten zurzeit an einem erheblich benutzerfreundlicheren, onlinebasierten Terminvergabesystem.
Bis dieses freigeschaltet werden kann, können Sie per E-Mail über das Postfach Einbuergerung@abh.essen.de einen Vorsprachetermin vereinbaren.
Verfahrensablauf
Nach Vorlage eines gültigen Nationalpasses zum Nachweis der Identität wird die Bescheinigung ausgestellt, wenn alle Voraussetzungen erfüllt werden. |
Dienste finden:
- Zuständige Einrichtung
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- Einbürgerungen u. Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
- Cathostraße 5
- 45356 Essen
- E-Mail: einbuergerung@abh.essen.de