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Deutsche können sich aus der deutschen Staatsangehörigkeit entlassen lassen, wenn sie den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit (durch Einbürgerung) beantragt haben und die deutsche Staatsangehörigkeit dafür aufgegeben werden muss. Sollte die zuständige Stelle die Verleihung zugesichert haben, kann ein entsprechender Antrag auf Entlassung aus dem deutschen Staatsverband gestellt werden.

Wird dem Antrag stattgegeben, erhalten die Antragsteller*innen eine Urkunde über die Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit (Entlassungsurkunde).


§§ 18 - 24 StAG


Die Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit kann nur dann erteilt werden, wenn der andere Staat bereits zugesichert hat, dass nach der Entlassung tatsächlich eine Einbürgerung erfolgen wird. Dabei muss zudem zwingend gewährleistet sein, dass die Antragsteller*innen nicht staatenlos werden.

Minderjährige oder unter Betreuung stehende Volljährige können nur mit Genehmigung des deutschen Familiengerichts (beim Amtsgericht) entlassen werden. Zu beachten ist zudem, dass für wenige Berufsgruppen (zum Beispiel aktive Beamt*innen, Richter*innen, Soldat*innen) eine Entlassung von vornherein ausgeschlossen ist.

Über weitere Einzelheiten informiert die zuständige Bezirksregierung in Düsseldorf.


Die Verwaltungsgebühr ist bei der für dieses Anliegen zuständigen Bezirksregierung in Düsseldorf zu entrichten.


Aktuell ist leider keine Online-Terminvereinbarung möglich. Wir arbeiten zurzeit an einem erheblich benutzerfreundlicheren, onlinebasierten Terminvergabesystem.
Bis dieses freigeschaltet werden kann, können Sie per E-Mail über das Postfach Einbuergerung@abh.essen.de einen Vorsprachetermin vereinbaren.


Der Antrag auf Entlassung aus dem deutschen Staatsverband  wird bei der Abteilung für Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten in Essen gestellt und vorbereitet. Anschließend wird der Antrag  an die für dieses Anliegen zuständige Bezirksregierung in Düsseldorf weitergeleitet und dort beschieden.


Zuständige Einrichtung
Einbürgerungen u. Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Cathostraße 5
45356 Essen
E-Mail: einbuergerung@abh.essen.de