Erfassung ziviler Objekte für die Planung von Maßnahmen des Objektschutzes.
Bei einem äußeren oder inneren Notstand können zivile Objekte verstärkt das Ziel von Sabotageakten, Störaktionen und Angriffen sein. Zu deren Abwehr können als Ergänzung zu baulichen und innerbetrieblichen Vorkehrungen auch Schutzmaßnahmen polizeilicher und militärischer Kräfte notwendig werden. Die Identifizierung und Einstufung schutzbedürftiger ziviler Objekte stellt eine wesentliche Voraussetzung für die Planung von Maßnahmen des Objektschutzes gemäß der Richtlinie für die Planung des Objektschutzes in einer außenpolitisch-militärischen Krise, im Verteidigungsfall und beim inneren Notstand dar.
Mit der Revitalisierung der Aufgaben in der Zivilen Verteidigung werden auch wieder schutzbedürftige zivile Objekte identifiziert, erfasst und eingestuft (Richtlinien für die Identifizierung, Einstufung und Erfassung schutzbedürftiger ziviler Objekte im Land Nordrhein-Westfalen- Objekterfassungsrichtlinie NRW- VS-Nur für den Dienstgebrauch vom 03. Dezember 2025).
Die Stadt Essen ist durch die vorgenannte Richtlinie in ihrem Zuständigkeitsbereich verpflichtet, die erforderlichen Daten mit der beigefügten Anlage 4 zu erfassen und der Bezirksregierung zu melden.
Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular Objektschutz Anlage 4 an Objektschutz@feuerwehr.essen.de
Bei einem äußeren oder inneren Notstand können zivile Objekte verstärkt das Ziel von Sabotageakten, Störaktionen und Angriffen sein. Zu deren Abwehr können als Ergänzung zu baulichen und innerbetrieblichen Vorkehrungen auch Schutzmaßnahmen polizeilicher und militärischer Kräfte notwendig werden. Die Identifizierung und Einstufung schutzbedürftiger ziviler Objekte stellt eine wesentliche Voraussetzung für die Planung von Maßnahmen des Objektschutzes gemäß der Richtlinie für die Planung des Objektschutzes in einer außenpolitisch-militärischen Krise, im Verteidigungsfall und beim inneren Notstand dar.
Mit der Revitalisierung der Aufgaben in der Zivilen Verteidigung werden auch wieder schutzbedürftige zivile Objekte identifiziert, erfasst und eingestuft (Richtlinien für die Identifizierung, Einstufung und Erfassung schutzbedürftiger ziviler Objekte im Land Nordrhein-Westfalen- Objekterfassungsrichtlinie NRW- VS-Nur für den Dienstgebrauch vom 03. Dezember 2025).
Die Stadt Essen ist durch die vorgenannte Richtlinie in ihrem Zuständigkeitsbereich verpflichtet, die erforderlichen Daten mit der beigefügten Anlage 4 zu erfassen und der Bezirksregierung zu melden.
Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular Objektschutz Anlage 4 an Objektschutz@feuerwehr.essen.de
- Zuständige Einrichtung
-
- Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz
- Eiserne Hand 45
- 45139 Essen
- Tel: +49 201 12377001
- E-Mail: objektschutz@feuerwehr.essen.de