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Illegale Graffitis beeinträchtigen das Stadtbild und verursachen für Eigentümerinnen und Eigentümer häufig erhebliche Kosten. Die Stadt Essen unterstützt daher Privatpersonen sowie kleinere Gewerbebetriebe bei der Beseitigung von illegalen Graffitis an privaten baulichen Anlagen durch die Gewährung von Zuschüssen.

Ziel der Förderung ist die Verbesserung des öffentlichen Erscheinungsbildes sowie die Stärkung der Aufenthaltsqualität im Stadtgebiet.


Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Beseitigung von illegalen Graffitis an straßenseitigen Außenflächen privater baulicher Anlagen im Stadtgebiet Essen.

Hierzu zählen insbesondere:

  • die professionelle Entfernung von Graffitis,
  • die künstlerische Gestaltung oder Verschönerung betroffener Flächen,
  • die Übermalung in Eigenleistung,
  • vorbeugende Schutzmaßnahmen, beispielsweise Schutzbeschichtungen,
  • sowie die Anpflanzung von Rankengewächsen. 

Wer kann einen Zuschuss beantragen?

Antragsberechtigt sind:

  • natürliche Personen,
  • juristische Personen,
  • Erbbauberechtigte. 

Nicht förderberechtigt sind Gewerbebetriebe mit mehr als 15 Mitarbeitenden.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art der Maßnahme.

Für Privatpersonen beträgt die Förderung grundsätzlich bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten.
Für Unternehmen beträgt die Förderung grundsätzlich bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten.

Je nach Maßnahme gelten unterschiedliche Höchstbeträge:

  • bis zu 3.000 Euro für professionelle Entfernung oder Verschönerungsmaßnahmen,
  • bis zu 500 Euro für Übermalungen in Eigenleistung,
  • bis zu 1.500 Euro für die Anpflanzung von Rankengewächsen. 

Bei Eigenleistungen sind ausschließlich Materialkosten förderfähig.

 

Wie kann ich einen Antrag stellen?

Um einen Antrag auf Förderung zu stellen, füllen Sie bitte das beigefügte Antragsformular aus und senden es an die Stabsstelle für Sauberkeit.

Bei dem Antrag handelt es sich um ein digital beschreibbares PDF-Dokument.

Per E-Mail an: 

sauberkeit@essen.de

oder per Post an:

Stabsstelle für Sauberkeit

Gildehofstraße 1a

45127 Essen


Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Beseitigung von illegalen Graffitis an straßenseitigen Außenflächen privater baulicher Anlagen im Stadtgebiet Essen.

Hierzu zählen insbesondere:

  • die professionelle Entfernung von Graffitis,
  • die künstlerische Gestaltung oder Verschönerung betroffener Flächen,
  • die Übermalung in Eigenleistung,
  • vorbeugende Schutzmaßnahmen, beispielsweise Schutzbeschichtungen,
  • sowie die Anpflanzung von Rankengewächsen. 

Wer kann einen Zuschuss beantragen?

Antragsberechtigt sind:

  • natürliche Personen,
  • juristische Personen,
  • Erbbauberechtigte. 

Nicht förderberechtigt sind Gewerbebetriebe mit mehr als 15 Mitarbeitenden.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art der Maßnahme.

Für Privatpersonen beträgt die Förderung grundsätzlich bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten.
Für Unternehmen beträgt die Förderung grundsätzlich bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten.

Je nach Maßnahme gelten unterschiedliche Höchstbeträge:

  • bis zu 3.000 Euro für professionelle Entfernung oder Verschönerungsmaßnahmen,
  • bis zu 500 Euro für Übermalungen in Eigenleistung,
  • bis zu 1.500 Euro für die Anpflanzung von Rankengewächsen. 

Bei Eigenleistungen sind ausschließlich Materialkosten förderfähig.

 

Wie kann ich einen Antrag stellen?

Um einen Antrag auf Förderung zu stellen, füllen Sie bitte das beigefügte Antragsformular aus und senden es an die Stabsstelle für Sauberkeit.

Bei dem Antrag handelt es sich um ein digital beschreibbares PDF-Dokument.

Per E-Mail an: 

sauberkeit@essen.de

oder per Post an:

Stabsstelle für Sauberkeit

Gildehofstraße 1a

45127 Essen


Eine Förderung kommt insbesondere für Maßnahmen in Betracht, die aufgrund ihrer Lage und Sichtbarkeit von Bedeutung für das öffentliche Erscheinungsbild sind. Dazu zählen beispielsweise Flächen an stark frequentierten Straßen, in zentralen Bereichen oder an Orten mit hoher Aufenthalts- und Besucherfrequenz.


Was ist bei der Antragstellung zu beachten?

Der Förderantrag ist vor Beginn der Maßnahme bei der Stadt Essen, Stabsstelle Sauberkeit, einzureichen.

Mit der Maßnahme darf grundsätzlich erst begonnen werden, nachdem über den Antrag entschieden wurde. Auf schriftlichen Antrag kann im Einzelfall ein sogenannter förderunschädlicher vorzeitiger Vorhabenbeginn zugelassen werden.

Dem Antrag sind insbesondere folgende Unterlagen beizufügen:

  • ausgefülltes Antragsformular,
  • Foto der betroffenen Fläche,
  • Nachweis der Eigentumsverhältnisse beziehungsweise Vertretungsberechtigung,
  • bei Fremdvergabe mindestens zwei Kostenvoranschläge,
  • bei Eigenleistung eine Kostenschätzung der Materialkosten.

Auszahlung des Zuschusses

Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme und nach Vorlage der erforderlichen Rechnungs-, Zahlungs- und Bildnachweise.


Downloads
Antrag Förderung Graffitibeseitigung
Richtlinie Graffitibeseitigung Essen 2026
Datenschutz Formular Förderung Graffitibeseitigung
Allgemeine Bewilligungsbedingungen / Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung der Stadt Essen
Zuständige Einrichtung
Stabsstelle für Sauberkeit
Gildehofstraße 1a
45127 Essen