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Arbeiten Sie beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen?

Haben Sie bei einem Kind oder Jugendlichen das Gefühl, es könnte ihm nicht gut gehen?  

Vermuten Sie Gewalt oder Vernachlässigung und wissen nicht, was Sie jetzt tun können? 

Dann nutzen Sie Ihr Recht auf eine anonyme Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft (kurz: „InsoFa“).  


Die anonyme Fallberatung wird durch die sogenannte insoweit erfahrene Fachkraft („InsoFa“) im Kinderschutz geleistet.

Die InsoFa berät Sie bei der Einschätzung, ob eine mögliche Kindeswohlgefährdung vorliegt und unterstützt Sie bei der Vorbereitung möglicher Handlungsschritten. Die InsoFa hilft Ihnen auch in komplexen Fällen, Ihre Beobachtungen und Gedanken zu sortieren.

Anspruch auf diese Beratung haben alle Berufsgeheimnisträger*innen, also zum Beispiel Fachkräfte bei Trägern der Jugendhilfe, Ärzt*innen, Lehrer*innen u.a..

Darüber hinaus besteht ein Anspruch auch für alle Personen, die beruflich (oder ehrenamtlich) in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen.

 

Die Beratung erfolgt ausschließlich anonym, ohne Namensnennung der betroffenen Familienmitglieder.

Die Beratung erfolgt persönlich.

 

In akuten Kinderschutzfällen wenden Sie sich bitte jederzeit an den Kinder- und Jugendnotruf der Stadt Essen unter der Rufnummer (0201) 26 50 50.


Die anonyme Fallberatung wird durch die sogenannte insoweit erfahrene Fachkraft („InsoFa“) im Kinderschutz geleistet.

Die InsoFa berät Sie bei der Einschätzung, ob eine mögliche Kindeswohlgefährdung vorliegt und unterstützt Sie bei der Vorbereitung möglicher Handlungsschritten. Die InsoFa hilft Ihnen auch in komplexen Fällen, Ihre Beobachtungen und Gedanken zu sortieren.

Anspruch auf diese Beratung haben alle Berufsgeheimnisträger*innen, also zum Beispiel Fachkräfte bei Trägern der Jugendhilfe, Ärzt*innen, Lehrer*innen u.a..

Darüber hinaus besteht ein Anspruch auch für alle Personen, die beruflich (oder ehrenamtlich) in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen.

 

Die Beratung erfolgt ausschließlich anonym, ohne Namensnennung der betroffenen Familienmitglieder.

Die Beratung erfolgt persönlich.

 

In akuten Kinderschutzfällen wenden Sie sich bitte jederzeit an den Kinder- und Jugendnotruf der Stadt Essen unter der Rufnummer (0201) 26 50 50.


Es fallen keine Kosten an.


Zuständige Einrichtung
Jugendamt Fachgruppe Qualität im Kinderschutz
II. Hagen 8
45127 Essen