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Gemäß § 25 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist das Gesundheitsamt verpflichtet, bei einer meldepflichtigen Krankheit wie COVID-19 oder dem Nachweis eines Krankheitserregers wie SARS-CoV-2 Ermittlungen aufzunehmen. Um dem Gesundheitsamt relevante Informationen für die Ermittlung zukommen zu lassen, können Bürger*innen dieses Formular nutzen. Es informiert sie zudem über die für sie persönlich geltenden Bestimmungen und Verpflichtungen, sollten aus gültigen Coronaverordnungen des Landes NRW bestimmte Regelungen und Verpflichtungen, insbesondere zu Isolation und Quarantäne, hervorgehen.


Rechtsgrundlagen

Infektionsschutzgesetz (IfSG)


Weitere Informationen

Mehr zu den aktuell geltenden Regelungen zu Isolation und Quarantäne finden Sie unter www.essen.de/coronavirus_quarantäne.

Onlinedienstleistungen
Meldung eines positiven Coronatests
Datenschutzerklärung des Gesundheitsamts
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Zuständige Einrichtung
Gesundheitsamt
Hindenburgstraße 29
45127 Essen
Tel: +49 201 88-53999
Meldung eines positiven Coronatests

Mehr zu den aktuell geltenden Regelungen zu Isolation und Quarantäne finden Sie unter www.essen.de/coronavirus_quarantäne.

positiver Test, Selbsttest, Schnelltest, PCR-Test, Corona, Coronavirus https://service.essen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/777580/show
Gesundheitsamt
Hindenburgstraße 29 45127 Essen
Telefon +49 201 88-53999