Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um das Thema Aufenthaltsgestattung.
Eine Aufenthaltsgestattung wird für Ausländerinnen und Ausländer ausgestellt, die einen Ayslantrag gestellt haben und sich im laufenden Asylverfahren befinden.
Zum Thema Aufenthaltsgestattung bietet die Kommunale Ausländerbehörde verschiedene Dienstleistungen an:
- Genehmigung einer Erwerbstätigkeit bei Aufenthaltsgestattung
- Verlängerung einer Aufenthaltsgestattung
- Ausstellung einer Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung
- Änderung der Nebenbestimmungen einer Aufenthaltsgestattung
Eine Aufenthaltsgestattung wird für Ausländerinnen und Ausländer ausgestellt, die einen Ayslantrag gestellt haben und sich im laufenden Asylverfahren befinden.
Zum Thema Aufenthaltsgestattung bietet die Kommunale Ausländerbehörde verschiedene Dienstleistungen an:
- Genehmigung einer Erwerbstätigkeit bei Aufenthaltsgestattung
- Verlängerung einer Aufenthaltsgestattung
- Ausstellung einer Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung
- Änderung der Nebenbestimmungen einer Aufenthaltsgestattung
- Zuständige Einrichtung
-
- Kommunale Ausländerbehörde
- Kruppstraße 16
- 45128 Essen
- Tel: +49 201 88-38883
- Fax: +49 201 88-38903
- E-Mail: abh@essen.de
- Verwandte Dienstleistungen
- Dienstleistungen der Kommunalen Ausländerbehörde