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Die Ausländerbehörde kann unter bestimmten Voraussetzungen Reiseausweise für Ausländerinnen und Ausländer erstellen.


Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie bei der Kommunalen Ausländerbehörde einer Reiseausweis, wenn Sie nachweislich über keinen Pass verfügen und diesen auch nicht erlangen können.


Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie bei der Kommunalen Ausländerbehörde einer Reiseausweis, wenn Sie nachweislich über keinen Pass verfügen und diesen auch nicht erlangen können.



  • Vorliegen einer gültigen Aufenthaltserlaubnis
  • Unzumutbarkeit der Passbeschaffung

Alter der antragstellenden Person Gebühr
ab 24 Jahre 100 Euro
unter 24 Jahre 97 Euro

Zuständige Einrichtung
Kommunale Ausländerbehörde
Kruppstraße 16
45128 Essen
Tel: +49 201 88-38883
Fax: +49 201 88-38903
E-Mail: abh@essen.de