Die Ausländerbehörde kann unter bestimmten Voraussetzungen Reiseausweise für Ausländerinnen und Ausländer erstellen.
Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie bei der Kommunalen Ausländerbehörde einer Reiseausweis, wenn Sie nachweislich über keinen Pass verfügen und diesen auch nicht erlangen können.
Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie bei der Kommunalen Ausländerbehörde einer Reiseausweis, wenn Sie nachweislich über keinen Pass verfügen und diesen auch nicht erlangen können.
- Vorliegen einer gültigen Aufenthaltserlaubnis
- Unzumutbarkeit der Passbeschaffung
| Alter der antragstellenden Person | Gebühr |
| ab 24 Jahre | 100 Euro |
| unter 24 Jahre | 97 Euro |
- Zuständige Einrichtung
-
- Kommunale Ausländerbehörde
- Kruppstraße 16
- 45128 Essen
- Tel: +49 201 88-38883
- Fax: +49 201 88-38903
- E-Mail: abh@essen.de
- Verwandte Dienstleistungen
- Dienstleistungen der Kommunalen Ausländerbehörde
- Reiseausweise