Die Ausländerbehörde kann unter bestimmten Voraussetzungen Reiseausweise für staatenlose Personen erstellen.
Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie bei der Kommunalen Ausländerbehörde einen Reiseausweis, wenn Sie nachweislich über keinen Pass verfügen und diesen auch nicht erlangen können.
Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie bei der Kommunalen Ausländerbehörde einen Reiseausweis, wenn Sie nachweislich über keinen Pass verfügen und diesen auch nicht erlangen können.
- gültige Aufenthaltserlaubnis
- Unzumutbarkeit der Passbeschaffung
- Nachweis der Staatenlosigkeit
| Alter der antragstellenden Person | Gebühr |
| ab 24 Jahre | 70 Euro |
| unter 24 Jahre | 38 Euro |
- Zuständige Einrichtung
-
- Kommunale Ausländerbehörde
- Kruppstraße 16
- 45128 Essen
- Tel: +49 201 88-38883
- Fax: +49 201 88-38903
- E-Mail: abh@essen.de
- Verwandte Dienstleistungen
- Dienstleistungen der Kommunalen Ausländerbehörde
- Reiseausweise