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Die Ausländerbehörde kann unter bestimmten Voraussetzungen Reiseausweise für geflüchtete Personen ("Konventionspass") ausstellen.


Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie bei der Kommunalen Ausländerbehörde einen Reiseausweis, wenn Sie nachweislich über keinen Pass verfügen und diesen auch nicht erlangen können.


Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie bei der Kommunalen Ausländerbehörde einen Reiseausweis, wenn Sie nachweislich über keinen Pass verfügen und diesen auch nicht erlangen können.



Alter der antragstellenden Person Gebühr
ab 24 Jahre 70 Euro
unter 24 Jahre 38 Euro

Zuständige Einrichtung
Kommunale Ausländerbehörde
Kruppstraße 16
45128 Essen
Tel: +49 201 88-38883
Fax: +49 201 88-38903
E-Mail: abh@essen.de