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Anlage zur vorläufigen oder abschließenden Erklärung zum Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft im Bewilligungszeitraum (Anlage EKS)
Hier können Sie Angaben zu Ihrer selbstständigen Tätigkeit machen.
Es wird zwischen einer vorläufigen und einer abschließenden Erklärung zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit unterschieden. Die vorläufige Erklärung wird im Vorfeld für den zukünftigen Bewilligungszeitraum ausgefüllt und nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes festgesetzt.
Rechtsgrundlagen
Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
Voraussetzungen
Die Anlage kann nur verwendet werden, wenn bereits ein Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag vorliegt bzw. bewilligt wurde.
Unterlagen
Bitte laden Sie hierzu folgende Unterlagen direkt mit hoch:
- Gewerbeanmeldung
- Gewinnermittlung (GE)
- Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)
- Einnahme – Überschuss Rechnung oder Gewinn- und Verlustrechnung
Bitte laden Sie alle notwendigen Nachweise nach Möglichkeit direkt mit hoch.
Verfahrensablauf
Die von Ihnen ausgefüllte Einkommensmitteilung für Selbstständige wird dem zuständigen Team zur Bearbeitung zugeleitet. Sie erhalten dann, bei Vorliegen der Voraussetzungen, zunächst einen vorläufigen und nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes einen endgültigen Bewilligungsbescheid.
Hinweise und Besonderheiten
Aus Ihren Unterlagen muss zwingend ersichtlich sein, was Ihnen voraussichtlich zur Bestreitung Ihres Lebensunterhaltes zur Verfügung stehen wird bzw. stand.
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Zuständige Einrichtung
JobCenter Essen
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Ruhrallee 175
45136 Essen